Öffentliche Beschlüsse ab 2006 finden Sie auf diesem Internetauftritt. Für die Einsicht in nicht veröffentlichte Beschlüsse können Sie ein Gesuch stellen.
- ÖffentlichkeitsprinzipAllgemeines Akteneinsichtsrecht jeder Person und aktive Informationspflicht der Behörden
- Sitzungsgeheimnis und Veröffentlichung von BeschlüssenSitzungen des Regierungsrates sind nicht öffentlich, viele seiner Beschlüsse hingegen schon.
- Einsichtnahme und ZuständigkeitenGesuch um Einsicht in nicht veröffentlichte Beschlüsse stellen