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04. Dezember 2020
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Kantonspolizei Bern
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Polizei setzt Körperkameras für die Beweissicherung ein

Die Kantonspolizei Bern macht ab nächstem Jahr wenn möglich auch beweissichernde Aufnahmen mit am Körper getragenen Videokameras. Für diesen einzelfallbezogenen Einsatz von Körperkameras besteht bereits eine gesetzliche Grundlage. Der Regierungsrat des Kantons Bern wird jedoch derzeit keine Gesetzesänderung für den flächendeckenden, präventiven Einsatz von Bodycams durch die Kantonspolizei erarbeiten.

Im November 2016 überwies der Grosse Rat die Motion «Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Einsatz von Bodycams (Körperkameras) bei Mitgliedern des Polizeicorps» (100-2016 BDP) als Postulat. Dieses beauftragt den Regierungsrat zu prüfen, ob im Polizeigesetz eine Grundlage für den Einsatz von Bodycams bei Polizeieinsätzen zu schaffen sei, namentlich auch wegen der immer öfter auftretenden Gewalt gegen Sicherheitskräfte. Der Regierungsrat hat seinen Bericht zum Postulat nun zur Kenntnisnahme an den Grossen Rat verabschiedet.

Gezielter Einsatz von Körperkameras

Ab nächstem Jahr wird die Kantonspolizei Bern im Rahmen der gerichtspolizeilichen Tätigkeit auch mit am Körper getragenen Kameras beweissichernde Videoaufnahmen machen. Dies mit dem Ziel, strafbare Handlungen noch besser zu dokumentieren und damit zur Verfolgung von Straftaten beizutragen. Dafür ist bereits eine Rechtsgrundlage vorhanden. Für das Sichern von Beweisen darf die Kamera im Einzelfall eingeschaltet werden, wenn eine Straftat unmittelbar bevorsteht respektive zu befürchten ist, oder wenn eine Straftat bereits begangen wurde. Bei solchen Einsätzen kann die Kantonspolizei Erfahrungen mit den Körperkameras sammeln. Informationen ergeben sich beispielsweise zur Akzeptanz in der Bevölkerung und zu den Auswirkungen auf die Mitarbeitenden der Kantonspolizei. Alle diese Erkenntnisse sollen einfliessen, falls zu einem späteren Zeitpunkt eine allfällige Ausweitung des Einsatzes von Körperkameras geprüft und gegebenenfalls das Polizeigesetz entsprechend angepasst werden sollte.

Vorerst kein flächendeckender Einsatz von Körperkameras

Der Regierungsrat erachtet eine flächendeckende Einführung von Bodycams derzeit nicht als angezeigt: Es sind diesbezüglich Fragen offen und es besteht auch kein dringender Handlungsbedarf. Pilot- und Testversuche vor allem ausländischer Korps haben zwar gezeigt, dass Bodycams für die Polizistinnen und Polizisten gerade bei der Arbeit im Patrouillendienst und bei Personenkontrollen zur Deeskalation beitragen können. Im Ausland werden sie deshalb auch eingesetzt, um Polizistinnen und Polizisten vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen. Zudem ermöglichen die Aufnahmen mehr Transparenz bei Handlungen der Polizei. Insgesamt sind die namentlich im Ausland gemachten Erfahrungen aber uneinheitlich. Zudem gibt es aus Sicht des Regierungsrats noch nicht ausreichend beleuchtete Fragen bezüglich der Akzeptanz in der Bevölkerung – die Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird auch kritisch beurteilt – und der Auswirkungen auf die Polizistinnen und Polizisten. Schliesslich unterstützen der Verband der Schweizer Polizeibeamten und seine Berner Sektion den Einsatz von Bodycams zumindest zum heutigen Zeitpunkt nicht, und auch die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten erachtet das generelle Aufzeichnen sämtlicher Einsätze als nicht verhältnismässig und hat bisher keine Empfehlung zuhanden der Polizeikorps abgegeben.

Mediendokumentation

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