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24. August 2023
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Budget 2024: Regierungsrat setzt personal- und steuerpolitische Zeichen

Der Regierungsrat rechnet im Budget 2024 mit einem Überschuss in der Erfolgsrechnung von CHF 13 Millionen. Das Budget 2024 wird geprägt durch die voraussichtlich ausbleibende Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank und die weiterhin hohe Teuerung. Der Regierungsrat trägt Letzterer mit Lohnmassnahmen von 3,3 Prozent (Kantonspersonal) bzw. 3,5 Prozent (Lehrkräfte) angemessen Rechnung. Ab 2024 plant der Regierungsrat weiterhin mit einer Steueranlagesenkung bei den juristischen Personen.

Die Eckwerte des Budgets 2024 und des Aufgaben-/Finanzplans 2025–2027 präsentieren sich wie folgt:

in Millionen CHFRechnung 2022Budget 2023Budget 2024Aufgaben-/ Finanzplan 2025Aufgaben-/ Finanzplan 2026Aufgaben-/ Finanzplan 2027
Erfolgsrechnung
Aufwand11'86912'55012'63813'02713'01413'000
Ertrag12'22712'55012'65113'40413'43113'381
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung358013377416381
Nettoinvestitionen354471536712732669
Finanzierungssaldo327-111-1823668117

Das Planungsergebnis zum Budget 2024 und Aufgaben-/Finanzplan 2025–2027 weist in sämtlichen Jahren der Planung Ertragsüberschüsse in der Erfolgsrechnung sowie positive Finanzierungssaldi – d.h. ein Schuldenabbau – im Aufgaben-/Finanzplan aus. Demgegenüber wird im Budget 2024 mit einem negativen Finanzierungssaldo von CHF 182 Millionen gerechnet. Mit den vorliegenden Ergebnissen werden die beiden Schuldenbremsen gemäss den Bestimmungen der Kantonsverfassung eingehalten.

Verschlechterung der finanzpolitischen Ausgangslage gegenüber der bisherigen Planung

Das Planungsergebnis 2024-2027 wird stark durch verschiedene, teilweise gegenteilige Entwicklungen geprägt. So muss aufgrund des historischen Verlusts der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in ihrem Geschäftsjahr 2022 und dem daraus resultierenden Bilanzverlust damit gerechnet werden, dass die SNB nach 2022 auch für ihr Geschäftsjahr 2023 keine Gewinnausschüttung an Bund und Kantone vornehmen kann. Im Budget 2024 ist demnach keine Gewinnausschüttung der SNB enthalten. Auch im Aufgaben-/Finanzplan wurden die entsprechenden Erträge gegenüber der bisherigen Planung stark reduziert. Weiter führt die aktuell verhältnismässig hohe Teuerung im Personalbereich, aber beispielsweise auch in der Sozialhilfe oder im Baubereich zu Mehraufwendungen. Weiter hat der Investitionsbedarf auch im diesjährigen Planungsprozess weiter zugenommen. Auf der anderen Seite resultieren in finanzieller Hinsicht insbesondere bei den Zahlungen aus dem Bundesfinanzausgleich sowie den prognostizierten Steuererträgen positive Entwicklungen.

In der Summe führen die vorstehend erwähnten sowie weitere Entwicklungen allerdings zu einer Verschlechterung der finanzpolitischen Situation gegenüber der bisherigen Ausgangslage. Gestützt darauf musste der Regierungsrat im Rahmen der diesjährigen Planungsarbeiten insbesondere Fragestellungen betreffend die Steuer-, Personal- und Investitionspolitik neu beurteilen.

Steuerpolitik: Steueranlagesenkung bei den juristischen Personen ab 2024

Der Handlungsbedarf in Bezug auf die Besteuerung natürlicher und juristischer Personen ist unverändert gross. Der Regierungsrat hält trotz der schlechteren finanzpolitischen Ausgangslage an seinen Anstrengungen zur Senkung der steuerlichen Belastung im Kanton Bern fest. So enthält das Budget 2024 weiterhin die bereits im letztjährigen Aufgaben-/Finanzplan ab 2024 geplante Steueranlagesenkung bei den juristischen Personen um 2,0 Steuerzehntel. Der Regierungsrat unterstreicht damit seine im Rahmen der Richtlinien der Regierungspolitik festgehaltene Ambition, im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses zum Budget und Aufgaben-/Finanzplan Handlungsspielräume für die Senkung der Steuerbelastung zu schaffen. Aufgrund der gegenüber der bisherigen Planung schlechteren finanzpolitischen Ausgangslage muss die bisher ebenfalls ab 2024 geplante Steueranlagesenkung bei den natürlichen Personen um 0,5 Steuerzehntel allerdings um ein Jahr auf 2025 verschoben werden. 

Personalpolitik: Regierungsrat trägt der Teuerungsentwicklung angemessen Rechnung

Das Budget 2024 sieht Lohnmassnahmen von 3,3 Prozent der Lohnsumme für das Kantonspersonal und 3,5 Prozent für die Lehrkräfte vor. Der Regierungsrat trägt damit der Teuerungsentwicklung des vergangenen und des aktuellen Jahres angemessen Rechnung. Zudem hat er aufgrund der erhöhten Teuerung in den kommenden Jahren auch im Aufgaben-/Finanzplan 2025–2027 – nebst den Mitteln für den individuellen Gehaltsaufstieg – einen Teuerungsausgleich von jährlich 0,5 Prozent berücksichtigt.

Investitionspolitik: Investitionsbedarf nimmt trotz Priorisierung im Hochbau weiter zu

Nach einer Priorisierung der Hochbauinvestitionen im Jahr 2021 hat der Regierungsrat erneut eine Priorisierung der Hochbauinvestitionen vorgenommen, da der angemeldete Bedarf die Vorgaben aus der Priorisierung im Jahr 2021 deutlich überstieg. Dank dieser erneuten Priorisierung konnte eine Reduktion des Investitionsbedarfs erzielt werden. Trotzdem können die Vorgaben aus der Priorisierung im Jahr 2021 nicht eingehalten werden. Grund hierfür ist die weitere Zunahme des Investitionsbedarfs, welcher nicht nur den Hochbau, sondern auch weitere Bereiche betrifft (Tiefbau, öffentlicher Verkehr, Kultur und ICT). Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, im Hinblick auf die Erarbeitung des Budgets 2025 und Aufgaben-/Finanzplans 2026–2028 eine Priorisierung des Investitionsbedarfs in sämtlichen Bereichen einzuleiten.

Ergebnis der Planung 2024–2027: Regierungsrat zeigt sich zufrieden

Zusammenfassend ist der Regierungsrat mit den vorliegenden Planungsergebnissen zufrieden. Es ist ihm gelungen, trotz der schlechteren finanzpolitischen Ausgangslage ein schuldenbremsenkonformes Planungsergebnis zu erarbeiten.

Die vorstehend erörterten personal- und steuerpolitischen Entscheide des Regierungsrates sind mit Mehraufwendungen (Personalpolitik) bzw. Mindererträgen (Steuerpolitik) im dreistelligen Millionenbereich (jährlich) verbunden. Aus Sicht des Regierungsrates ist es deshalb unabdingbar, dass auch in Zukunft aufwandseitig äusserst diszipliniert und zurückhaltend geplant wird und der Budgetvollzug weiterhin restriktiv erfolgt.

Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die weitere Entwicklung rund um die zahlreichen finanzpolitischen Risiken. Diese dürften im konkreten Eintretensfall u.a. auch die Fortsetzung der Personal- und Steuerpolitik stark beeinflussen. So muss beispielsweise in den von der demografischen Entwicklung auf kantonaler Ebene besonders abhängigen staatlichen Aufgabenbereichen (insbesondere Gesundheitsversorgung und Bildung) weiterhin von steigenden Kosten ausgegangen werden. Zu erwähnen sind zudem auch durch den Kanton nicht bzw. nur bedingt beeinflussbare Entwicklungen auf Bundesebene wie z.B. der politische Umgang mit der Prämienentlastungsinitiative bzw. die daraus für die Kantone resultierenden Kostenfolgen.

Eventualplanung für das Budget 2024

Für den Fall, dass es das Jahresergebnis 2023 der SNB erlauben sollte, eine Gewinnausschüttung auszurichten, welche für den Kanton Bern zusätzliche Erträge von mindestens rund CHF 160 Millionen entspricht, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Eventualplanung. Diese beinhaltet als zentrale Massnahmen eine Senkung der Steueranlage der natürlichen Personen um 0,5 Steuerzehntel per 1. Januar 2024 gemäss ursprünglicher Planung.

  • Präsentation zum Budget 2024 und Aufgaben-/Finanzplan AFP 2025–2027

Livestream Medienkonferenz der FIN

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