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04. April 2019
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Prämienverbilligung
:
Entlastung für Familien mit Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung

Der Regierungsrat hat entschieden, wie er die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts im Bereich der Prämienverbilligung umsetzen will. Mit einer Kombination von Massnahmen werden gezielt Familien mit Kindern und junge Erwachsene in Ausbildung bei unteren mittleren Einkommen entlastet. Damit profitieren rund 13'000 Personen neu von einer Prämienverbilligung und rund 50'000 Berechtigte erhalten eine höhere Verbilligung. Die jährlichen Mehrausgaben für den Kanton belaufen sich im Jahr 2020 auf 23 Mio. Franken, ab den Folgejahren auf 30 Mio. Franken.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sieht vor, dass Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung bei unteren mittleren Einkommen eine Prämienverbilligung zu gewähren ist (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Mit Entscheid vom 22. Januar 2019 hat sich das Bundesgericht zum ersten Mal dazu geäussert, wie die Einkommensgrenze zur Gewährung von Prämienverbilligung nach Art. 65 Abs. 1bis des KVG festzulegen ist. Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung ist bei unteren mittleren Einkommen zwischen 70 und 100 Prozent des medianen Reineinkommens eine Prämienverbilligung zu gewähren. Das Bundesgericht beurteilte den Wert von 72.5 Prozent des Kantons Luzern als nicht rechtskonform, da untere mittlere Einkommen zu wenig entlastet werden.

Handlungsbedarf bei Ehepaaren mit einem Kind

Eine detaillierte Analyse zeigte, dass im Kanton Bern aufgrund der neuen Rechtsprechung ein Handlungsbedarf besteht bei Ehepaaren mit einem Kind. Dort liegt die Grenze der individuellen Prämienverbilligung (IPV) heute unter dem beanstandeten Wert des Kantons Luzerns. Weil der Kanton Bern Sozialabzüge von 10'000.- Franken pro Kind gewährt, ist der Wert bei Familien mit mehr als einem Kind bereits deutlich überschritten.

Entsprechend dem Berner System der Prämienverbilligung sieht der Regierungsrat eine Kombination von gezielten Massnahmen vor, um der bundesgerichtlichen Rechtsprechung Folge zu leisten:

  • Neu wird der Kinderabzug beim ersten Kind von 10'000 Franken auf 15'000 Franken erhöht.
  • Zudem wird der Fokus in der so genannten Familienkategorie (massgebendes Einkommen 35'001 Franken bis 38'000 Franken) auf Kinder und junge Erwachsene gelegt: Ihre Prämienverbilligungen werden von 25 auf 50 Prozent angehoben.

Mit dieser Massnahmenkombination wird die Grenze der Prämienverbilligung für ein Ehepaar mit einem Kind von 67 auf 76 Prozent steigen. Bei den restlichen Haushalten mit Kindern liegt der Prozentsatz bei 90 Prozent und höher.

Damit werden ab 1. Januar 2020 rund 13'000 Personen (5'000 Haushalte) neu und 50'000 Personen (24'000 Haushalte) höhere Prämienverbilligungen erhalten. Die Mehrausgaben für den Kanton belaufen sich im Jahr 2020 auf 23 Mio. Franken, ab den Folgejahren auf 30 Mio. Franken. Der Gesamtaufwand für Prämienverbilligungen steigt auf 450 Mio. bzw. ab 2021 auf 483 Mio. Franken.

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