Der Regierungsrat bestimmt als oberste leitende Behörde die Ziele des staatlichen Handelns. Seine sieben Mitglieder werden von den Stimmberechtigten gewählt.
Funktion des Regierungsrates
Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde (Exekutive) des Kantons Bern. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern, die direkt vom Volk gewählt werden. Als Kollegialbehörde fasst er seine Beschlüsse gemeinsam und vertritt sie gemeinsam nach aussen.
Die Regierungsmitglieder arbeiten vollamtlich im Dienst des Kantons. Sie dürfen kein anderes politisches Amt bekleiden. Jedes Mitglied steht einer der sieben Verwaltungsdirektionen vor.
Aufgaben des Regierungsrates
Der Regierungsrat vertritt den Kanton nach innen und aussen und trägt die Verantwortung für die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Gemäss Verfassung kann der Regierungsrat in ausserordentlichen Lagen auch ohne gesetzliche Grundlagen Massnahmen ergreifen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen zu begegnen.
Planung und Koordination
Der Regierungsrat bestimmt die Ziele des staatlichen Handelns. Er plant und koordiniert die Tätigkeiten des Kantons. Und er hält die Zielsetzungen und Strategien seiner Politik jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode in den Richtlinien der Regierungspolitik fest.
Leitung der Verwaltung
Der Regierungsrat führt die Kantonsverwaltung und teilt die Direktionen unter seinen Mitgliedern auf. Er bestimmt die zweckmässige Organisation und sorgt für eine rechtmässige, bürgernahe und wirkungsvolle Verwaltungstätigkeit.
Rechtssetzung
Der Regierungsrat leitet das Vorverfahren bei Verfassungsänderungen, neuen Gesetzen und Gesetzesrevisionen und erlässt dazu die ausführenden Vorschriften (Verordnungen). Er ist auch für den Vollzug der Gesetzgebung verantwortlich.
Finanzen
Der Regierungsrat legt die Eckwerte der kantonalen Finanzpolitik zu Handen des Grossen Rates fest mit:
- dem Aufgaben- und Finanzplan,
- dem Voranschlag und
- dem Geschäftsbericht.
In eigener Kompetenz beschliesst er über:
- neue einmalige Ausgaben bis eine Million Franken,
- wiederkehrende Ausgaben bis 200'000 Franken und
- gebundene Ausgaben.
Rechtliche Grundlagen
Verfassung vom 6. Juni 1993 des Kantons Bern (KV; BSG 101.1), Artikel 84 bis 91
Wahl des Regierungsrates
Die sieben Mitglieder der Kantonsregierung werden von den stimmberechtigten Bernerinnen und Bernern bestimmt. Die Regierungsratswahlen finden zusammen mit den Grossratswahlen alle vier Jahre im Frühjahr statt. Für die Regierungsratswahlen ist der Kanton ein einziger Wahlkreis. Die Regierungsmitglieder werden im Majorzverfahren gewählt. Gewählt sind jene sieben Personen, die am meisten gültige Stimmen erhalten haben. Im ersten Wahlgang zählt das absolute Mehr, im zweiten Wahlgang (Stichwahl) das einfache Mehr.
Sitzgarantie für den Berner Jura
Die Kantonsverfassung garantiert der Bevölkerung des Berner Juras einen Sitz im Regierungsrat. Wählbar sind französischsprachige Personen, die im Kanton Bern stimmberechtigt sind und ihren Wohnsitz im Verwaltungskreis Berner Jura haben. Die von den Kandidatinnen und Kandidaten des Berner Juras erzielten Stimmen werden für den Gesamtkanton und den Berner Jura getrennt ermittelt.
Gesetz über die politischen Rechte vom 5. Juni 2012 (GPR; BSG 141.1)