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17. Februar 2017
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Spital Berner Jura: Zukunft des Standorts Moutier
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Regierungsrat beantwortet Fragen der Behörden von Moutier

Für den Standort Moutier des Hôpital du Jura bernois stehen die Aussichten innerhalb des Kantons Bern gut. Das von den Behörden von Moutier sowie von den Kantonen Bern und Jura in Auftrag gegebene Rechtsgutachten spricht jedoch von Risiken für dessen Fortbestand im Falle eines Kantonswechsels von Moutier. «Ein Entscheid über die Rechtsform und die organisatorische Struktur ist an sich keine Garantie für den Fortbestand des Spitalstandorts Moutier», betont die Berner Kantonsregierung in ihrer Antwort auf ein Schreiben des Gemeinderats von Moutier.

Der Gemeinderat von Moutier hat die Berner Kantonsregierung um eine Stellungnahme zu den verschiedenen Szenarien und Annahmen gebeten, die im «Rechtsgutachten betreffend die Zukunft des Standortes Moutier der Spital Berner Jura AG (HJB SA)» von Professor Bernhard Rütsche von der Universität Luzern aufgeführt sind. Regierungsrat Pierre Alain Schnegg, Gesundheits- und Fürsorgedirektor, hat das Antwortschreiben des Regierungsrats am Freitag (17. Februar 2017) den Behörden von Moutier vor Ort persönlich erläutert.

Laut Gutachten wäre eine von den Kantonen Bern und Jura gemeinsam getragene Spitalplanung für den heutigen Berner Jura denkbar. Eine solche gemeinsame Spitalplanung liesse sich auf der Grundlage einer interkantonalen Vereinbarung (Konkordat) mit einem neu zu schaffenden interkantonalen Planungsorgan umsetzen. Für den Rechtsprofessor käme aber auch die Übertragung von Planungsbefugnissen in Bezug auf den heutigen Berner Jura an die Regierung eines Kantons in Frage, wobei der Kanton Bern im Vordergrund stünde. «Während Ersteres jedoch unter Effizienzgesichtspunkten problematisch erscheint, ist Letzteres politisch schwierig zu realisieren», kommt der Gutachter indessen zum Schluss.

Keine Subventionierung von Berner Spitälern

Im Gegensatz zu anderen Kantonen, deren Einflussnahme auf öffentliche Spitäler weiterhin stark ist, hat der Kanton Bern im Sinne des KVG beschlossen, den Spitälern im Eigentum des Kantons einen möglichst weiten Handlungsspielraum zu überlassen. Er subventioniert weder die HJB SA noch andere Spitäler im Kanton, auch nicht auf Grund regionalpolitischer Überlegungen. Der Kanton Bern ist auch nicht Tarifpartner und hat somit auch keinen Einfluss auf die Preisegestaltung. Es ist Sache der Spitäler, die Tarife mit den Krankenversicherern auszuhandeln. Für die HJB SA würde ein allfälliger Betrieb mit je einem Standort in beiden Kantonen bedeuten, dass Verhandlungen unter verschiedenen Voraussetzungen geführt werden müssten.

Das Gutachten Rütsche geht auf diese grundsätzlichen und spitalpolitischen Unterschiede nicht näher ein. Dies obwohl solche Unterschiede für jegliches Szenario einer gemeinsamen, in einem Konkordat geregelten Spitalplanung durch die Kantone Bern und Jura ein grösseres Hindernis darstellen würden.

Die Berner Kantonsregierung plant die Spitalleistungen gestützt auf eine homogene Bedarfsanalyse für den gesamten Kanton. Im Sinne der Gleichbehandlung der Bevölkerung ist es für den Regierungsrat ausgeschlossen, den Kanton in Bezug auf den Spitalbedarf in mehrere Planungsräume aufzuteilen. Er schliesst indessen nicht aus, seine Planung langfristig auch auf andere Kantone auszudehnen, sofern das von ihnen gewünscht wird. Denn der Kanton Bern verfügt über Spitäler aller Kategorien, von der regionalen Grundversorgung bis hin zur universitären Spitzenmedizin.

Spitalversorgungsgarantie für den Berner Jura

Der Kanton Bern will in erster Linie gewährleisten, dass alle kantonalen Spitalstandorte gut funktionieren. Sollten sich die Stimmberechtigten von Moutier für einen Kantonswechsel ihrer Stadt aussprechen, würde die Spitalplanungsverantwortung für Moutier an den Kanton Jura übergehen. Der Regierungsrat kann sich nicht dazu äussern, wie der Kanton Jura diese Aufgabe wahrnehmen würde. Er ist aber überzeugt, auch in Zukunft gute Lösungen für die Spitalversorgung der bernjurassischen Bevölkerung garantieren zu können.

Im Falle eines Kantonswechsels würde die Zukunft des Spitalstandorts Moutier auch von der HJB SA abhängen, die überdies das Spital St. Immer betreibt. Auch das Netzwerk psychische Gesundheit AG müsste in die Überlegungen einbezogen werden. Als Eigentümer erwartet der Kanton Bern vom Verwaltungsrat und von der Leitung der HJB SA, dass ihre Entscheidungen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen und den Fortbestand des Unternehmens sicherstellen. Dabei gilt es für die Leitungsgremien des Spitals zu beachten, dass die Stabilität eines Spitalstandorts letztlich stark von der Patiententreue und vom Vertrauen der Chefärzte, des Kaders und des Personals in die Zukunft des Unternehmens abhängt.

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