Am 2. September 2015 hat der Regierungsrat den Richtplan 2030 beschlossen. Damit trägt der Kanton den neuen raumplanerischen Anforderungen aus dem revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) Rechnung. Seit dem Beschluss des Regierungsrats läuft die Umsetzung des Richtplans auf Kantons-, Regions- und Gemeindeebene. Ortsplanungen, die eine Vergrösserung der Bauzonen enthalten, konnten jedoch aufgrund der Übergangsbestimmungen im RPG noch nicht genehmigt werden; dazu fehlte bisher die Genehmigung des Richtplans durch den Bundesrat.
Der Regierungsrat nimmt deshalb die Genehmigung erfreut zur Kenntnis. Er ist überzeugt, dass mit den planerischen Festlegungen im Richtplan 2030 der Zersiedelung der Landschaft wirksam entgegen getreten werden kann und dadurch das Kulturland geschont wird. Die Siedlungsentwicklung nach innen hat künftig erste Priorität in der Raumplanung des Kantons.
Wesentliche Neuerungen im Richtplan 2030 sind ein neues, für alle Behörden verbindliches «Raumkonzept Kanton Bern», eine griffige Strategie für die Siedlungsentwicklung, quantitative Vorgaben für die Entwicklung des Siedlungsgebiets im Kanton, strengere Regeln für die Baulandbedarfsberechnung der Gemeinden sowie Massnahmen zur aktiven Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen. Die Gemeinden sollen künftig nicht in erster Linie am Siedlungsrand wachsen, sondern sich schwerpunktmässig nach innen entwickeln. Gleichzeitig soll die Qualität des Siedlungsgebiets gehalten oder verbessert werden. Einzonungen sollen in gut begründeten Fällen vor allem an zentralen Orten und in Regionalzentren möglich sein.
Der überarbeitete Richtplan ist unter www.be.ch/richtplan zu finden. Als Unterstützung für die Umsetzung werden den Gemeinden verschiedene Arbeitshilfen und Grundlagen unter www.be.ch/sein zur Verfügung gestellt.