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12. Dezember 2008
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Stimmrechtsalter 16: Regierungsrat beantragt Einführung

Gestützt auf einen Auftrag des Grossen Rates und auf ein mehrheitlich positives Vernehmlassungsergebnis hat der Regierungsrat des Kantons Bern eine Vorlage zur Senkung des aktiven Stimmrechtsalters auf 16 Jahre ausgearbeitet. Die Vorlage geht nun an den Grossen Rat. Falls der Grosse Rat die Vorlage annimmt, kommt es Ende 2009 zu einer Volksabstimmung.

Im Juni 2007überwies der Grosse Rat die Motion Masshardt (M 266/2006– Senkung des aktiven Stimmrechtsalters auf 16 Jahre). Der Regierungsrat wurde beauftragt, dem Grossen Rat eine Vorlage zur Einführung des aktiven Stimmrechtsalters 16 auf kantonaler Ebene und auf Gemeindeebene vorzulegen. Am 10. Dezember 2008 hat der Regierungsrat eine Vorlage verabschiedet, mit der dieser Auftrag umgesetzt werden soll.

Das Stimmrecht umfasst das Recht, an Abstimmungen teilzunehmen, zu wählen (aktives Wahlrecht), sich wählen zu lassen (passives Wahlrecht) sowie Initiativen und Referenden zu unterzeichnen. In Zukunft soll für das aktive Stimm- und Wahlrecht und für das passive Wahlrecht ein unterschiedliches Stimmrechtsalter gelten. Das Stimmrechtsalter für das aktive Stimm- und Wahlrecht soll auf 16 Jahre gesenkt werden. Für das passive Wahlrecht, also für das Recht, sich wählen zu lassen, gilt nach wie vor das Stimmrechtsalter 18. Die Vorlage zur Senkung des aktiven Stimmrechtsalters besteht aus einerÄnderung der Kantonsverfassung und aus einerÄnderung des Gesetzesüber die politischen Rechte. Das Stimmrechtsalter
16 soll gemäss Auftrag auch für Wahlen und Abstimmungen auf Gemeindeebene gelten. Die Vorlage beinhaltet deshalb auch eine indirekteÄnderung des Gemeindegesetzes.

Vom 27. Juni bis am 1. Oktober 2008 wurde zum Stimmrechtsalter 16 ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung insgesamt positiv aufgenommen. Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer stimmte der Vorlage zu (SP Kanton Bern, JUSO Kanton Bern, Grüne Kanton Bern, Junge Grüne Kanton Bern, EVP Kanton Bern, Junge EVP Kanton Bern, Einwohnergemeinden Bern, Biel, Köniz, Langenthal, Münsingen, Spiez, Worb und Thun, Kantonale Jugendkommission). Nur wenige Vernehmlassungsteilnehmer lehnten das Stimmrechtsalter 16 ausdrücklich ab (SVP Kanton Bern, FDP Kanton Bern, Handels- und Industrieverein des Kantons Bern).

Breite Diskussion in den Kantonen
In den letzten Jahren hat in der Schweiz eine breite Diskussion zum Stimmrechtsalter 16 eingesetzt. Mit dem Kanton Glarus hat bereits ein erster Kanton das Stimmrechtsalter 16 eingeführt. Im Kanton Basel-Stadt hat der Grosse Rat das Stimmrechtsalter 16 am
12. November 2008 mit 64 gegen 38 Stimmen angenommen. Es kommt damit im Kanton Basel-Stadt im Jahr 2009 zu einer Volksabstimmung. Im Kanton Uri wurde eine Initiative eingereicht. Es kommt damit auch im Kanton Uri zu einer Volksabstimmung. In einigen Kantonen wurden Vorstösse zur Einführung des Stimmrechtsalters 16 abgelehnt. Auf Bundesebene wurde eine parlamentarische Initiative zum Stimmrechtsalter 16 am 24. September 2008 mit 107 zu 61 Stimmen abgelehnt.

Der Grosse Rat wird die Vorlage zur Senkung des aktiven Stimmrechtsalters auf 16 Jahre voraussichtlich in der Aprilsession 2009 in erster Lesung beraten. Die Teilrevision der Kantonsverfassung untersteht dem obligatorischen Referendum.Über das Stimmrechtsalter 16 müssen damit die Stimmberechtigten entscheiden. Im Falle einer Annahme durch den Grossen Rat findet die Volksabstimmung voraussichtlich am 29. November 2009 statt. Bei einer Annahme durch die Stimmberechtigten soll die neue Regelung am 1. Januar 2010 in Kraft treten.

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