Mit einer Anpassung des kantonalen Waldgesetzes sollte der Staatsforstbetrieb des Kantons Bern (SFB) aus der Kantonsverwaltung ausgegliedert und in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft überführt werden. Dieser sollte die Bewirtschaftung des Waldes des Kantons Bern übertragen werden. Das Ziel war, dem SFB mehr unternehmerischen Spielraum zu geben, damit er sich am Markt orientieren und sein Angebot besser auf die Herausforderungen der Zukunft ausrichten kann.
In 102 Eingaben äusserten sich Behörden, Gemeinden, politische Parteien, Verbände, Organisationen und Privatpersonen mehrheitlich kritisch zur Ausgliederung. Es wurde die Befürchtung geäussert, der Kanton verliere seinen Einfluss auf den Betrieb, die marktwirtschaftliche Ausrichtung gehe zu Lasten des Waldes und der Natur oder konkurriere private Unternehmen. Auch eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden wurde befürchtet.
Der Regierungsrat bedauert, dass die Chancen einer Ausgliederung in der Vernehmlassung zu wenig wahrgenommen worden sind. Auch wenn er die geäusserten Bedenken nicht teilt, hat der Regierungsrat gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung entschieden, auf die Revision des Waldgesetzes zu verzichten. Die Ausgliederung des SFB wird nicht weiterverfolgt.
Der Staatsforstbetrieb: Eine Abteilung des Amts für Wald und Naturgefahren.
Der Staatsforstbetrieb bewirtschaftet den Wald des Kantons Bern. Das sind 12 700 Hektaren oder sieben Prozent der Waldfläche des Kantons Bern. Der Regierungsrat hatte die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion am 27. April 2022 beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die ermöglicht, den Staatsforstbetrieb aus der kantonalen Verwaltung auszugliedern und in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft zu überführen.