Seit dem Ausbruch der Eurokrise unterliegen die Jahresergebnisse der Schweizerischen Nationalbank (SNB) starken Schwankungen. Diese wirken sich auch auf die Gewinnausschüttungen an die Kantone aus. So konnte die SNB im Geschäftsjahr 2013 wegen des negativen Jahresergebnisses erstmals keine Ausschüttung vornehmen. Demgegenüber erzielte sie im Geschäftsjahr 2014 einen Rekordgewinn von 38 Milliarden Franken, der zu einer doppelten Gewinnausschüttung führt. Deshalb erhält der Kanton Bern im Jahr 2015 eine Gewinnausschüttung von rund 160 Millionen Franken, die im Voranschlag nicht budgetiert ist.
Vor diesem Hintergrund arbeitete der Regierungsrat eine Gesetzesvorlage zur Schaffung eines Fonds zur Verstetigung der Einnahmen aus den Gewinnausschüttungen der SNB aus. Ende August 2015 lehnte die Finanzkommission des Grossen Rates das Eintreten auf die Vorlage mit knapper Mehrheit ab. Die Kommissionsmehrheit argumentierte, der Fonds würde Budget und Rechnung verzerren und damit dem Rechnungslegungsgrundsatz des «true and fair view» widersprechen. Sie sprach sich dafür aus, die Nationalbank-Gewinne nicht mehr zu budgetieren, weil die Ausschüttung zu unsicher sei. Die Gelder seien stattdessen künftig direkt für den Schuldenabbau einzusetzen.
Wie die starke Minderheit der Finanzkommission vertritt der Regierungsrat dagegen die Auffassung, der Fonds ermögliche eine sinnvolle Verstetigung der Finanzen und erhöhe die Planungssicherheit. Mit der Fondslösung können in den nächsten Jahren Diskussionen darüber vermieden werden, ob und in welcher Höhe die Gewinnausschüttungen der SNB im Kanton Bern zu budgetieren sind. Sollte die Gewinnausschüttung für ein oder mehrere Jahre ausbleiben, verringert der Fonds die Gefahr, dass der Kanton kurzfristig Entlastungsmassnahmen vorsehen muss.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass für die kommenden Jahre zwar mit Schwankungen bei den SNB-Gewinnausschüttungen zu rechnen ist, hingegen nicht mit einem kompletten Ausfall der Mittel. Unter diesen Umständen entspricht es aus seiner Sicht nicht dem Grundsatz der Budgetwahrheit, wenn die Gewinnausschüttungen gar nicht mehr budgetiert würden. Zudem ist der Zeitpunkt für eine Fondslösung ideal, weil die doppelte Gewinnausschüttung für das Jahr 2015 in der Höhe von rund 160 Millionen Franken als Grundstock in den Fonds eingelegt werden kann.
Vor diesem Hintergrund beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, auf die Vorlage zur Schaffung eines SNB-Gewinnausschüttungsfonds einzutreten.