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14. November 2024
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Kurzmitteilungen des Regierungsrates

Justizvollzugsanstalt Hindelbank soll saniert werden

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat 1,72 Millionen Franken für die Sanierungsplanung der Justizvollzugsanstalt Hindelbank. Die teilweise unter Denkmalschutz stehende Anlage muss saniert werden, da die Unterhalts- und Betriebskosten immer höher werden und die Anlage nicht mehr den Anforderungen eines modernen und sicheren Justizvollzugs entspricht. Da Hindelbank die einzige Justizvollzugsanstalt für Frauen in der Deutschschweiz ist, muss die Anlage schrittweise und unter laufendem Betrieb erneuert werden. Mit dem beantragten Kredit soll ein Studienauftrag für die umfassende Erneuerung in Auftrag gegeben werden. Der Grosse Rat wird in der Frühlingssession 2025 über den Kredit entscheiden.

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Besserer Hochwasserschutz für Lüscherz

Der Regierungsrat hat 1,57 Millionen Franken für den Ausbau des Hochwasserschutzes am Dorfbach von Lüscherz bewilligt. Zunehmend starke Niederschläge haben in den letzten zwanzig Jahren wiederholt zu Überschwemmungen im Dorfzentrum geführt. Um den Schutz zu verbessern, sind unter anderem zwei Rückhaltebecken im Gebiet Gurzelen und der Bau einer Entlastungsleitung im Dorfzentrum geplant. Gleichzeitig soll auch die Abflusskapazität des Dorfbachs erhöht werden.

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Abwasserreinigung der Gemeinde Niederbipp künftig in Oensingen

Das Abwasser der Gemeinde Niederbipp soll künftig in der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Falkenstein im Kanton Solothurn gereinigt werden. Für den dazu nötigen Ausbau der ARA Falkenstein sowie den Anschluss der Gemeinde Niederbipp an die Anlage hat der Regierungsrat zwei Beiträge aus dem Abwasserfonds in der Höhe von 3,71 Millionen Franken bewilligt.

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Revision des Innovationsförderungsgesetzes stärkt den Kanton

Der Regierungsrat will die Innovations- und Wirtschaftskraft des Kantons stärken: Er beantragt eine Anpassung des kantonalen Innovationsförderungsgesetzes (IFG), um neben Anschubfinanzierungen auch wiederkehrende Finanzhilfen im Bereich der anwendungsorientierten Forschung zu ermöglichen. Im Gegensatz zu anderen Kantonen war dies in Bern bisher nicht möglich. Das Vernehmlassungsverfahren zeigte, dass eine Mehrheit der Parteien und grosse Teile der Wirtschaft die Anpassungen befürworten. Kritisiert wurde die vorgesehene Finanzierung mittels vierjährigem Rahmenkredit. Es wurde gefordert, dass der Grosse Rat über die zu fördernden Vorhaben informiert wird und über deren Förderung entscheiden kann. Dem hat der Regierungsrat Rechnung getragen, indem er im Vortrag präzisiert hat, dass der Grosse Rat bei der Beratung des Rahmenkredits über die entsprechenden Informationen verfügen und auch über Einzelvorhaben entscheiden können wird. Die Gesetzesrevision wird im Frühjahr 2025 im Grossen Rat behandelt.

Federführung: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU)
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