Logo Kanton Bern / Canton de BerneRegierungsrat
19. September 2007
Zurück zur Übersicht

Schrittweise mehr Ferien für Kantonsangestellte ab 2008

aid. Der Regierungsrat will den Ferienanspruch der Kantonsangestellten schrittweise auf mindestens 25 Tage pro Jahr erhöhen. Diese Erhöhung soll voraussichtlich bis 2010 schrittweise umgesetzt werden. Eine finanziell gleichwertige Lösung ist auch für die Lehrkräfte und das Personal der subventionierten Betriebe (öffentliche Spitäler, Heime etc.) vorgesehen. Die jährlichen Kosten bewegen sich bei rund 15 Millionen Franken.

Der Regierungsrat hat beschlossen, den minimalen Ferienanspruch für alle Kantonsangestellten schrittweise auf 25 Ferientage pro Jahr zu erhöhen. Dieser Entscheid ist das Resultat langer Verhandlungen der Sozialpartner und stellt eine einvernehmliche Kompromisslösung dar. Der Regierungsrat erachtet diesen Schritt mit Blick auf die Anstellungsbedingungen wichtiger Konkurrenten auf dem Arbeitsmarkt als angezeigt, um die Konkurrenzfähigkeit des Kantons Bern als Arbeitgeber zu erhalten. Darüber hinaus berücksichtigt er auch die Anliegen des Personals nach einer Verbesserung der Anstellungsbedingungen, wie sie anlässlich der letzten Personalbefragung geäussert worden sind. Heute besteht für Mitarbeitende bis Alter 50 ein Anspruch auf 22 Ferientage, danach erhöht sich der Anspruch auf 27 Tage und ab Alter 60 auf 32 Tage (für Kaderangestellte liegen diese Altersgrenzen jeweils fünf Jahre tiefer).

In einem ersten Schritt wird im Jahr 2008 allen Mitarbeitenden, die noch nicht Anspruch auf 25 Ferientage haben, ein zusätzlicher Ferientag gewährt. Je ein weiterer Tag soll per 2009 und 2010 folgen, sofern keine grundlegende Veränderung der Finanzhaushaltsituation oder der allgemeinen Arbeitsmarktlage eintritt. Spätestens 2010 sollen auch jene Kantonsangestellten, die bereits heute Anspruch auf mindestens 25 Ferientage haben, einen zusätzlichen Ferientag erhalten.

Finanziell gleichwertige Lösung für Lehrkräfte sowie Spital- und Heimpersonal

Eine gleichwertige Lösung ist auch für die Lehrkräfte und das Personal der subventionierten Betriebe (öffentliche Spitäler, Heime etc.) in dem Sinne vorgesehen, dass ein gleicher Anteil der Lohnsumme wie beim Kantonspersonal zur Verfügung gestellt wird. Die Umsetzung soll aber den Besonderheiten des Schulbetriebs und der Situation der Spitäler und Heime Rechnung tragen. Diese Lösung muss deshalb nicht zwingend in Form einer Gewährung zusätzlicher Ferientage gefunden werden. Für die Lehrkräfte ist vorgesehen, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für Gutschriften in der individuellen Pensenbuchhaltung (IPB) einzusetzen. Eine erstmaligeÜbertragung ist nach der Gewährung des zweiten Ferientages für das Kantonspersonal geplant.

Jährliche Kosten von insgesamt rund 15 Millionen Franken
Die Erhöhung des Ferienanspruchs bedingt die Schaffung neuer Stellen. Allerdings soll in allen Bereichen ein Teil dieses Stellenbedarfs durch organisatorische Massnahmen und Effizienzsteigerungen aufgefangen werden: in 24 Stunden-Betrieben (Polizei, Strafanstalten etc.) sind hierfür 75 Prozent, in derübrigen Verwaltung 25 Prozent vorgegeben. Auf diese Weise können die Gesamtkosten (für Kantonsangestellte, Lehrkräfte und Personal von Spitälern und Heimen) nach der vollständigen Umsetzung auf rund 15 Millionen Franken pro Jahr beschränkt werden.

Seite teilen