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15. Oktober 2009
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Kurzinformation aus dem Regierungsrat

Steuergesetzrevision: Regierungsrat verabschiedet Antrag für erste Lesung

Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Steuergesetzrevision 2011 zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Er hält für die erste Lesung im kommenden November an seinem ursprünglichen Antrag fest, der voraussichtliche Mindereinnahmen von 88 Mio. Franken für den Kanton und
46 Mio. Franken für die Gemeinden vorsieht (siehe Medienmitteilung vom 13.8.). Die Vorlage umfasst den Ausgleich der kalten Progression von 2,6 Prozent auf den Einkommenssteuertarifen, die Einführung eines proportionalen Gewinnsteuertarifes unter gleichzeitiger Senkung des Steuersatzes sowie die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer. Das Schwergewicht der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Revision liegt in der Wirtschaftskrise bei der Entlastung der Unternehmungen.
Mit dem Festhalten an seiner Vorlage spricht sich der Regierungsrat gegen die von der vorberatenden Kommission vorgeschlagene Variante aus, die Ertragsausfälle in der Höhe von 218,5 Mio. Franken (Kanton) bzw. 115 Mio. Franken (Gemeinden) vorsieht (Medienmitteilung vom 18.9.). Eine Neubeurteilung der Vorlage kommt für den Regierungsrat erst in Frage, wenn der Grosse Rat in der Novembersession das Budget 2010 verabschiedet und den Aufgaben- und Finanzplan 2011–2013 zur Kenntnis genommen hat. Der Aufgaben- und Finanzplan sieht eine jährliche Neuverschuldung von rund 300 Mio. Franken vor und geht bei der Steuerrevision
2011 von Ertragsausfällen im Umfang von 90 Mio. Franken pro Jahr aus. Bis zu der in der Märzsession 2010 geplanten 2. Lesung der Steuergesetzesrevision wird es nach Auffassung des Regierungsrates eher möglich sein, die konjunkturelle Erholung und die damit verbundenen Auswirkungen auf den staatlichen Finanzhaushalt zu beurteilen. Sollte sich die Wirtschaft bis dann weiter erholen, sieht der Regierungsrat für die 2. Lesung einen gewissen Spielraum zusätzliche Steuerentlastungen. Die von der Kommission im Gesetzestext vorgeschlagenen Anpassungen ohne finanzielle Auswirkungen wurden in der Vorlage für die 1. Lesung berücksichtigt. Das revidierte Steuergesetz soll auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten.


Bahnreform 2: Interessenskonflikte beim Netzzugang berücksichtigen

Im Zusammenhang mit der Bahnreform 2 begrüsst der Regierungsrat des Kantons Bern die Schaffung eineröffentlich-rechtlichen Anstalt, die einen diskriminierungsfreien Zugang zum Bahnnetz sicherstellen soll. Diese Lösung müsse jedoch den bestehenden Interessenskonflikten zwischen Infrastruktur, Verkehrsunternehmen und Bestellern Rechnung tragen, hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund fest. Eine Vergabe von Trassen dürfe nicht allein vom Bund geführt werden. So bestehe die Gefahr, dass die Interessen der bundeseigenen SBB bevorzugt behandelt würden. Deshalb verlangt der Regierungsrat, dass die Kantone als Mitbesteller des Regionalverkehrs bei der Vergabe Einfluss nehmen können, beispielsweise durch den Einsitz im Verwaltungsrat.


Regierungsrat unterstützt Revision des Lebensmittelgesetzes


Der Regierungsrat des Kantons Bern befürwortet die vom Bund vorgeschlagene Revision des Lebensmittelgesetzes. Er begrüsst ausdrücklich die Absicht des Bundesrates, den Handel mit der Europäischen Union (EU) zu vereinfachen, indem die technischen Vorschriften im Bereich Lebensmittelsicherheit angepasst werden. Das Sicherheitsniveau sei in der EU in den letzten Jahren stark gestiegen und heute ungefähr gleich hoch wie in der Schweiz. Deshalb sei eine Anpassung der Vorschriften auch aus der Sicht des Verbraucherschutzes vertretbar, hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund fest.


Regierungsrat befürwortet die neue Mehrwertsteuerverordnung des Bundes


Der Regierungsrat des Kantons Bern ist mit dem Verordnungsentwurf, der gemeinsam mit dem neuen Mehrwertsteuergesetz am 1. Januar 2010 in Kraft treten soll, grundsätzlich einverstanden. Mit dem revidierten Gesetz und der Verordnung wird die Mehrwertsteuer vereinfacht sowie die Rechtssicherheit und die Transparenz für die Steuerpflichtigen verbessert. Die vom Bund in die Vernehmlassung geschickte Verordnung präzisiert die entsprechenden Gesetzesbestimmungen und enthält zudem zahlreiche Bestimmungen, welche bisher nur in Merkblättern oder Kreisschreiben des Bundes enthalten waren.


Christian Albrecht neuer Generalsekretär der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion


Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Christian Albrecht zum neuen Generalsekretär der
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) gewählt. Er tritt sein Amt per 1. Januar 2010 an. Seit 2007 ist der 45-jährige Albrecht als stellvertretender Generalsekretär der BVE tätig. Christian Albrecht hat an der Universität Bern Wirtschaftswissenschaften studiert und anschliessend während rund 15 Jahren in verschiedenen Funktionen in der Bundesverwaltung gearbeitet. Christian Albrecht ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.


Änderung des Gesundheitsgesetzes geht an den Grossen Rat


Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eineÄnderung des Gesundheitsgesetzes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Im Zusammenhang mit dem Medizinalberufegesetz des Bundes, das 2007 in Kraft getreten ist, sollen im Kanton Bern die Bewilligungsvoraussetzungen, die Berufspflichten und die behördliche Aufsicht im Bereich der Gesundheitsberufe wieder einheitlich geregelt werden. Weiter schafft die Revision des Gesundheitsgesetzes auch Grundlagen für gesundheitspolizeiliche Vorschriften im Bestattungswesen, für die Förderung der Hausarztmedizin, für die finanzielle Unterstützung eines Krebsregisters sowie für die Einführung einer Betriebsbewilligungspflicht für Organisationen der spitalexternen Gesundheits- und Krankenpflege (Spitex-Organisationen).


Abstimmungen und Wahlen: Vorzeitige Ausmittlung in grossen Gemeinden

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Revision der Verordnungüber die politischen Rechte genehmigt. Mit der Revision können Gemeinden mit mehr als 5’000 Stimmberechtigten bei Wahlen und Abstimmungen künftig schon am Samstag mit der Auszählung der brieflich abgegebenen Stimmen beginnen. So können vor allem die Städte und die grösseren Gemeinden ihre Ausmittlungsarbeiten besser planen und mit geringerem Aufwand durchführen. Mit der Revision wird die Verordnungüber die politischen Rechte schliesslich auch an die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung angepasst.


Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen: Verordnung verabschiedet


Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Einführungsverordnung zum Konkordatüber Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen genehmigt. Der Kanton Bern ist dem Konkordat, mit dem die Gewalt an Spielen der grossen Publikumssportarten wie Fussball und Eishockey eingedämmt werden soll, 2008 beigetreten. Die Einführungsverordnung legt die kantonalen Zuständigkeiten für Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam fest.


Kantonale Lärmschutzverordnung geht in die Vernehmlassung

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion ermächtigt, die kantonale Lärmschutzverordnung in die Vernehmlassung zu schicken. Die kantonale Lärmschutzverordnung regelt den Vollzug des Bundesrechts. Sie wurde seit 1990 nie revidiert. Seither haben sich die Rechtsgrundlagen auf Bundesebene verschiedentlich geändert. Mit der Totalrevision der kantonalen Lärmschutzverordnung werden die Zuständigkeiten für den Vollzug sowie die Zuweisung der Lärmarten an die kantonalen Fachstellen der heutigen Praxis angepasst.


Gemeindefusionsgesetz: Regierungsrat unterstützt Planungserklärung nur teilweise


Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt die Planungserklärung des Grossen Rates zum regierungsrätlichen Berichtüber die Wirkungs- und Erfolgskontrolle des Gemeindefusionsgesetzes nur teilweise. Der Regierungsrat lehnt es ab, die personellen Ressourcen zur Förderung von Gemeindefusionen auszubauen. Die Optimierung des Angebots - massvoller Ausbau des Informations- und Hilfsmittelangebots, Beratung und Begleitung von Fusionsprozessen sowie die Initiierung von Fusionsprojekten - müsse kostenneutral erfolgen. Zudem hält der Regierungsrat daran fest, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Gemeindefusion gegen den Willen der beteiligten Gemeinden genau definiert sein müssen. Der Grosse Rat verlangt in seiner Planungserklärung eine offenere Formulierung.


Koordinierter Sanitätsdienst im Kanton Bern: Nur noch ein sanitätsdienstlicher Raum


Für den Fall einer ausserordentlichen Lage oder eines bewaffneten Konflikts soll es im Kanton Bern ab dem 1. Januar 2010 nur noch einen statt wie bisher in 14 sanitätsdienstliche Räume geben. Diese Räume dienen dazu, die sanitätsdienstliche Führung auch in ausserordentlichen Lagen aufrecht zu erhalten. Im Kanton Bern orientieren sich die geographischen Grenzen der bisherigen 14 sanitätsdienstlichen Räume an den früheren Spitalgemeindeverbänden. Inzwischen hat sich die Spitallandschaft jedoch massgeblich verändert. Deshalb ist die bestehende Lösung nicht mehr zeitgemäss und kompliziert. Die Schaffung eines einzigen sanitätsdienstlichen Raums für den Kanton Bern ist wesentlich effizienter, weil nur noch eine Organisations- und Führungsstruktur geschaffen werden muss.


Kredit für Erneuerung der Sanitätsnotrufzentrale 144


Für die Erneuerung der Sanitätsnotrufzentrale 144 hat der Regierungsrat des Kantons Bern
4,55 Millionen Franken bewilligt. Es ist vorgesehen, die technische Infrastruktur und die Hardware zu modernisieren, die von der Kantonspolizei bereits eingesetzte Einsatzleitsystem-Software AVANTI zu beschaffen und diese den Bedürfnissen der Sanitätsnotrufzentrale anzupassen. Damit kann die Sanitätsnotrufzentrale in die kantonale Alarmierungsplattform aller Blaulicht-, Schutz- und Rettungsorganisationen integriert werden.


Kredit für Weiterführung des Projekts„Bildungsstandards in der Volksschule“

Für die Weiterführung des Projekts„Bildungsstandards in der Volksschule“ (BIVOS) hat der Regierungsrat für die Jahre 2010 und 2011 einen mehrjährigen Kredit von 280‘000 Franken bewilligt. Das Projekt wird weitergeführt, weil gesamtschweizerische Tests zu den Bildungsstandards voraussichtlich erst 2012 vorliegen werden. BIVOS ermöglicht den Schulen die freiwillige Durchführung von standardisierten Tests im 8. und 9. Schuljahr in den Fächern Mathematik und Deutsch. Im Jahr 2009 beteiligen sich daran 4‘800 Schülerinnen und Schüler des 8. und gut 3‘600 Schülerinnen und Schüler des 9. Schuljahrs.


Universität Bern: Kredit für Lasermikroskop


Für die Beschaffung eines konfokalen Lasermikroskops an der Medizinischen Fakultät der Universität Bern hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Kredit von 570‘000 Franken bewilligt. Das neue Lichtmikroskop kann dreidimensionale Bilder erstellen. Ein wichtiger Aspekt der Lichtmikroskopie ist die Studie an lebenden Proben wie Zellen, Gewebe oder Organen.


Kredit für Sanierung der Schiffschleuse Port


Der Regierungsrat des Kantons Bern hat für die Sanierung der Schiffschleuse Port einen Kredit von 300‘000 Franken bewilligt. Um den zuverlässigen Betrieb sicherzustellen, muss die 20 Jahre alte Leittechnik der Schiffschleuse ersetzt werden. Ebenfalls ersetzt werden die defekte Beleuchtung im Unterwasser sowie die Ampeln. Schliesslich werden Treppen und Leitern besser gesichert sowie neue Fenster eingebaut.


Büren zum Hof: Kredit für neuen Gehweg


Für den Bau eines beidseitigen Gehwegs entlang der Ortsdurchfahrt in Büren zum Hof hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Kredit von 765‘000 Franken bewilligt. 2004 wurde als erste Massnahme zur Verbesserung der Sicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger der Dorfplatz umgestaltet. Nun werden die noch fehlenden Gehwege entlang der Ortsdurchfahrt realisiert. Die durchgehenden Gehwege entlang der Ortsdurchfahrt verbessern die Sicherheit für die Kinder auf dem Schulweg. Sicherer wird auch der Zugang zur Bahnstation RBS.


ARA-Region Lyss: Kredit für zentralesÜberwachungs- und Bewirtschaftungssystem


Die Sonderbauwerke der ARA-Region Lyss sollen künftig zentralüberwacht und bewirtschaftet werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt die Einrichtung des Systems mit 289‘000 Franken aus dem Abwasserfonds. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,1 Millionen Franken. Zu den Sonderbauwerken gehören Pump- und Hebewerke sowie Regenbecken. Die Sonderbauwerke transportieren das Abwasser zur ARA. Zudem vermeiden sieÜberlastungen im Kanalisationsnetz, indem sie Regen- und Schmutzwasser zurückhalten.


Stadtbibliothek Burgdorf: Kantonsbeitrag 2009


Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt den Betrieb der Stadtbibliothek Burgdorf im Jahr 2009 mit einen Kantonsbeitrag von 165‘000 Franken. Der Beitrag wird unter der Bedingung gewährt, dass die Burgergemeinde als Trägerin der Stadtbibliothek die Hauptfinanzierung gewährleistet und sich die Stadt Burgdorf ebenfalls an den Kosten beteiligt. Die Stadtbibliothek Burgdorf ist vom Kanton Bern als Regionalbibliothek anerkannt. Sie deckt den Amtsbezirk Burgdorf sowie Teile der Amtsbezirke Trachselwald und Fraubrunnen ab.

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