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30. Januar 2008
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Kurzinformation aus dem Regierungsrat

Pflegekinderverordnung: Schutz für Jugendliche wird verlängert

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Pflegekinderverordnung geändert. Mit der Verordnungsänderung wird der Schutz für Jugendliche, die in einer Pflegefamilie leben, bis zum Erreichen der Volljährigkeit verlängert. Bisher galt im Gegensatz zur Heimpflege die Bewilligungspflicht bei Familienplatzierungen nur für Kinder im vorschulpflichtigen und schulpflichtigen Alter. Zudem wird verdeutlicht, dass die betroffenen Kinder vor wichtigen Entscheidungen von der zuständigen Behörde in der Regel persönlich anzuhören sind. Mit derÄnderung der Pflegekinderverordnung erfüllt der Regierungsrat zwei Punkte einer Motion im Grossen Rat.


Kurdische Familie Kasikkirmaz: Vollzug der Ausweisung einstweilen ausgesetzt

aid. Das Bundesamt für Migration (BFM) hat der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern im Januar 2008 bestätigt, dass die kurdische Familie Kasikkirmaz die Kriterien für eine Aufenthaltsbewilligung als Härtefall aufgrund der fehlenden fünfjährigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt. Gestützt auf eine summarische Prüfung der Akten hat das BFM den Migrationsdienst des Kantons Bern jedoch aufgefordert, den Vollzug der Wegweisung im Sinne einer vorsorglichen Massnahme einstweilen auszusetzen, da das Wiedererwägungsgesuch der Familie noch hängig ist. Der Entscheid des BFM zum Wiedererwägungsgesuch kann frühestens im April 2008 erwartet werden. Die Polizei- und Militärdirektion wird den Fall neu prüfen, sobald der Vollzug der Wegweisung durch das BFM wiederum angeordnet wird.


Wirtschaftsförderung: Vier neue Mitglieder im Beirat


aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat vier neue Mitglieder in den Beirat der Wirtschaftsförderung gewählt: Barbara Rigassi, Zürich, Grossrat Markus Meyer, Langenthal, Marc-Alain Affolter, Malleray und Michael Hobmeier, Bern. Sie ersetzen Franziska Borer Winzenried, Jörg Kaufmann, François Frôté und Hans-Rudolf Blatter, die per 31. Dezember 2007 zurückgetreten sind. Der Beirat unterstützt die Wirtschaftsförderung im Vollzug ihrer Aufgaben. Er berät sie insbesondere in der Ausgestaltung der Standortpromotion und in der Auswahl der Zielgruppen und -märkte. Er behandelt keine Einzelgeschäfte. Der Beirat besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern. Er setzt sich aus aktiven Unternehmerinnen und Unternehmern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft und der Banken zusammen.


Spitalversorgungsgesetz: Regierungsrat bezeichnet Einsatzgebiete für regionale Rettungsdienste

aid. Gestützt auf das Spitalversorgungsgesetz hat der Regierungsrat des Kantons Bern den regionalen Rettungsdiensten ihre Einsatzgebiete zugewiesen. Die Zuteilung ist eine Grundlage, um die kantonalen Abgeltungen zu berechnen und die entsprechenden Leistungsverträge mit den Rettungsdiensten zu erarbeiten. Die Einsatzgebiete sind so festgelegt, dass die Rettungsdienste 80 Prozent der Bevölkerung ihrer Region innerhalb von 30 Minuten nach dem Alarm erreichen können. Damit ist die Versorgungssicherheit gewährleistet. Die Zuteilung der Gemeinden zu den regionalen Rettungsdiensten entspricht grösstenteils derÜbergangslösung, die der Regierungsrat für das Jahr 2007 beschlossen hatte.


Koordination im schweizerischen Hochschulbereich: Kanton Bern will schlankere Strukturen

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst die Stossrichtung des Bundesgesetzesüber die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich. Eine einheitliche gemeinsame Koordination des schweizerischen Hochschulbereichs gewährleiste, dass die Schweiz als Wissens- und Forschungsplatz weltweit an der Spitze bleiben könne, betont der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Er erachtet jedoch die Einflussnahme des Bundes als gesamthaft zu hoch und wünscht schlankere Strukturen. Eine Plenarversammlung als Tagungsform lehnt der Regierungsrat ab. Eine Plenarversammlung schaffe Doppelspurigkeiten und Abgrenzungsprobleme zur Eidgenössischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren. Schliesslich spricht sich der Regierungsrat auch gegen ein generelles Vetorecht des Bundes aus.


Beiträge 2008 an ausserkantonale Kindergärten und Volksschulen


aid. Für das Jahr 2008 hat der Regierungsrat des Kantons Bern Beiträge von insgesamt 2,91 Millionen Franken an ausserkantonaleöffentliche Kindergärten und Volksschulen bewilligt, die von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Bern besucht werden. Die Wohnsitzgemeinden werden dem Kanton rund 1,23 Millionen Franken an diese Kosten zurückerstatten. Mit den Beitritten zu verschiedenen interkantonalen Schulabkommen hat sich der Kanton Bern verpflichtet, für seine Schülerinnen und Schüler an ausserkantonalenöffentlichen Kindergärten und Volksschulen Kantonsbeiträge zu entrichten. Im Gegenzug bezahlen die Abkommenskantone ebenfalls Beiträge für ihre Schülerinnen und Schüler an bernischen Schulen. Für 2008 rechnet der Kanton Bern dadurch mit Einnahmen von rund 420’000 Franken.


Jahresbeitrag 2008 an die Konferenz der Kantonsregierungen

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Jahresbeitrag von 396'000 Franken an die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) bewilligt. Die Kosten der KdK tragen die Kantone entsprechend ihrer Einwohnerzahl. Die KdK fördert die Zusammenarbeit unter den Kantonen und bildet die Schnittstelle zwischen Bund und Kantonen in wichtigen staats- und aussenpolitischen Dossiers. Im Vordergrund ihrer Tätigkeit stehen die Erneuerung und Weiterentwicklung des Föderalismus, die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die Aussen- und Integrationspolitik.


Gemeinden Kirchdorf und Noflen: Gemeindegrenze wird verlegt

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einer Anpassung der Gemeindegrenze zwischen Kirchdorf und Noflen zugestimmt. Die Gemeindegrenze muss wegen der Landumlegung Limpachmoos-Isel verlegt werden.


Region Seeland: Kaminfeger-Kreisarrondierungen

aid. Die Kaminfegerkreise in den Amtsbezirken Aarberg, Bern, Büren, Fraubrunnen, Laupen und Nidau werden per 1. Februar 2008 angepasst. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Kreisarrondierungen gutgeheissen. Die Kreise werden angepasst, weil Kreiskaminfegermeister Andreas Abbühl, Lyss, von seinem Amt zurücktritt. Sein Kreis wird auf sechs angrenzende Kreise aufgeteilt. Als Folge der verlängerten Reinigungsfristen werden frei werdende Kaminfegerkreise grundsätzlich nicht mehr neu besetzt. Dadurch sollen alle bernischen Kaminfegerkreise eine wirtschaftlich lebensfähige Grösse erhalten.

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