Die Kernelemente der Revision betreffen die Umsetzung von Bundesrecht, so z.B. die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes bis zum Betrag von 5‘000 Franken. Die als Postulat dem Regierungsrat zur Umsetzung überwiesene Motion 181-2010 «Besteuerung nach dem Aufwand – Anpassungen rasch umsetzen» fordert die möglichst rasche Anpassung der Bestimmungen über die Aufwandbesteuerung an die neuen geplanten bundesrechtlichen Vorgaben. Der ebenfalls als Postulat überwiesenen Motion 105-2010 «Revision der Steuergesetzgebung – Auswirkungen auf die Gemeinden» entsprechend prüfte der Regierungsrat, ob und wie die Rechtsgrundlagen geändert werden könnten, so dass allfällige Änderungen der kantonalen Steuergesetzgebung zukünftig keine Auswirkungen mehr auf die Erträge der Gemeindesteuern haben.
Der Regierungsrat hatte sich bei der Teilrevision des Steuergesetzes vom 23. März 2010 (Steuergesetzrevision 2011/12) wegen den drohenden Defiziten der kommenden Jahre gegen Entlastungen im Steuerbereich ausgesprochen. Das bernische Stimmvolk wird am 23. September 2012 über die Initiative «Faire Steuern – Für Familien» entscheiden, welche ein Rückkommen auf die vom Grossen Rat beschlossenen Steuerentlastungen vorsieht. Der Regierungsrat unterstützt die Initiative. Auch wenn der standortpolitische Handlungsbedarf weiterhin gross ist, lassen die derzeit ungünstigen finanzpolitischen Perspektiven des Kantons nach Auffassung der Regierung auch im Rahmen der Steuergesetzrevision 2014 keine steuerpolitischen Entlastungsmassnahmen zu.
Die vom Regierungsrat beantragte Revision führt somit für Kanton und Gemeinden zu keinen Mindereinnahmen. Die vorgesehene Verschärfung der Aufwandbesteuerung, welche allerdings von der Volksabstimmung über die Initiative „Faire Steuern – Für Familien“ abhängt, hat im Gegenteil Mehreinnahmen von rund 5 Millionen Franken bei der Kantonssteuer und 2,5 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern zur Folge. Sobald sich die finanzpolitischen Aussichten verbessern, will der Regierungsrat auch den zunehmenden Handlungsbedarf bei der Steuerbelastung juristischer Personen thematisieren.
Die vorberatende Kommission des Grossen Rates wird die Vorlage im August und September 2012 behandeln.