Mit seinen Beschlüssen will der Regierungsrat die Mitwirkung der institutionellen Organe des Berner Juras und der Stadt Biel stärken. Er hat die Staatskanzlei und die Direktionen beauftragt, mehrere Gesetzesänderungen und -anpassungen vorzubereiten, um den Handlungsspielraum des Bernjurassischen Rates (BJR) und des Rates für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) zu erhöhen. So soll insbesondere das Generalsekretariat des BJR mit der Stelle eines Kulturbeauftragten ausgestattet werden.
Politische Mitwirkung
Im Bereich der politischen Mitwirkung soll die Staatskanzlei sicherstellen, dass die Stellungnahmen des BJR und des RFB im Rahmen von Vernehmlassungsverfahren stärker berücksichtigt werden. Sie soll weiter einen Ausbau der Kompetenzen der beiden Gremien bei der Ernennung von Vertreterinnen und Vertretern des Berner Juras in kantonalen oder regionalen Organen prüfen. Zudem soll die Staatskanzlei eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vorbereiten, um die politische Mitwirkung des BJR und des RFB bei den Geschäften der interkantonalen Konferenz der französischsprachigen und der lateinischen Schweiz zu verbessern.
Aussenbeziehungen
Im Bereich der Aussenbeziehungen sollen die Staatskanzlei und die Volkswirtschaftsdirektion die systematische Mitwirkung des BJR bei Interreg-Projekten und bei Projekten, die auf dem Bundesgesetz über Regionalpolitik des Bundes basieren, gewährleisten. Weitere Gesetzesänderungen sollen eine punktuelle Aufgabenübertragung mit den entsprechenden Finanzkompetenzen an den BJR ermöglichen, so zum Beispiel bei interjurassischen und grenzüberschreitenden Geschäften sowie im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung BEJUNE. Davon betroffen sind insbesondere Geschäfte des arcjurassien.ch und der Conférence transjurasienne. Schliesslich soll die Staatskanzlei die Möglichkeit für direkte Partnerschaften zwischen dem BJR und den Kantonsregierungen der Jurabogenkantone prüfen.
Weiterentwicklung der kantonalen Zweisprachigkeit
Der Regierungsrat will die Zweisprachigkeit der Kantonsverwaltung stärken. Er hat deshalb die Direktionen mit der Schaffung frankophoner Anlaufstellen in der Zentralverwaltung beauftragt. Diese Anlaufstellen sollen in einer später zu schaffenden verwaltungsinternen Konferenz koordiniert werden. Die Staatskanzlei soll weiter Gesetzesänderungen vorbereiten, die eine Mitwirkung von BJR und RFB bei Geschäften von Arbeitsgruppen institutionalisieren, die im Rahmen des eidgenössischen Sprachengesetzes eingesetzt wurden.
Ebenfalls prüfen soll die Staatskanzlei eine Erweiterung des Handlungsperimeters des RFB. Seine Tätigkeit beschränkt sich heute auf die zwei Gemeinden des ehemaligen zweisprachigen Amtsbezirks Biel. Mit einer Revision der Kantonsverfassung im Jahre 2006 wurde der neue Verwaltungskreis Biel/Bienne geschaffen, zu dem weitere 17 Gemeinden gehören, die derzeit nicht im Handlungsperimeter des RFB liegen. Ein entsprechender Bericht wird dem Regierungsrat Mitte 2016 unterbreitet.
Schliesslich hat der Regierungsrat die Staatskanzlei beauftragt, die Schaffung einer ständigen «Kommission der Zweisprachigkeit» zu prüfen. Die Kommission hätte zur Aufgabe, einerseits die Brückenfunktion des Kantons zwischen den Sprachgemeinschaften der Schweiz zu stärken und anderseits den Zusammenhalt der Sprachgemeinschaften innerhalb des Kantons zu verbessern.
Mit Blick auf neuen Aufgaben des BJR im politischen Mitwirkungsprozess hat der Regierungsrat die Staatskanzlei beauftragt, den Personalbestand des BJR zu überprüfen.
Mediendokumentation
- Referate Regierungsrat Philippe Perrenoud, Präsident der Juradelegation
- Referat Michel Walthert, Vizestaatsschreiber
- Referat Regierungsrat Bernhard Pulver, Mitglied der Juradelegation
- Referat Willy Sunier, Präsident des Bernjurassischen Rats
- Referat Walter von Kaenel, Präsident des Institutionsausschusses des BJR
- Referat Pierrette Berger-Hirschi, Präsidentin des Rates für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB)
- Referat Erich Fehr, Stadtpräsident
- Regierungsratsbeschluss und Vortrag - Weiterentwicklung des Sonderstatuts des Berner Juras und der Zweisprachigkeit
- Bericht
- Beilage zum Schlussbericht