Logo Kanton Bern / Canton de BerneRegierungsrat
20. Februar 2015
Zurück zur Übersicht
Berner Jura und französischsprachige Minderheit der Stadt Biel
:

Schritte zur Weiterentwicklung des Sonderstatuts und der kantonalen Zweisprachigkeit

Der Regierungsrat des Kantons Bern will das Sonderstatut für den Berner Jura und die Zweisprachigkeit des Kantons weiterentwickeln. Er hat mehrere Beschlüsse gefällt, mit denen die Vorschläge des Berichts «Status quo plus» umgesetzt werden sollen. Dieser Bericht konkretisiert einen der beiden Ansätze zur Lösung der Jurafrage, die die Interjurassische Versammlung vorgeschlagen hatte. Die Regierung nutzt die Gelegenheit, um Möglichkeiten auszuloten, wie auch die Zweisprachigkeit der Kantonsverwaltung gestärkt werden kann. Ihre Vorschläge hat sie am Freitag (20.02.2015) an einer Medienkonferenz in Courtelary vorgestellt.

Mit seinen Beschlüssen will der Regierungsrat die Mitwirkung der institutionellen Organe des Berner Juras und der Stadt Biel stärken. Er hat die Staatskanzlei und die Direktionen beauftragt, mehrere Gesetzesänderungen und -anpassungen vorzubereiten, um den Handlungsspielraum des Bernjurassischen Rates (BJR) und des Rates für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) zu erhöhen. So soll insbesondere das Generalsekretariat des BJR mit der Stelle eines Kulturbeauftragten ausgestattet werden. 

Politische Mitwirkung

Im Bereich der politischen Mitwirkung soll die Staatskanzlei sicherstellen, dass die Stellungnahmen des BJR und des RFB im Rahmen von Vernehmlassungsverfahren stärker berücksichtigt werden. Sie soll weiter einen Ausbau der Kompetenzen der beiden Gremien bei der Ernennung von Vertreterinnen und Vertretern des Berner Juras in kantonalen oder regionalen Organen prüfen. Zudem soll die Staatskanzlei eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vorbereiten, um die politische Mitwirkung des BJR und des RFB bei den Geschäften der interkantonalen Konferenz der französischsprachigen und der lateinischen Schweiz zu verbessern.

Aussenbeziehungen

Im Bereich der Aussenbeziehungen sollen die Staatskanzlei und die Volkswirtschaftsdirektion die systematische Mitwirkung des BJR bei Interreg-Projekten und bei Projekten, die auf dem Bundesgesetz über Regionalpolitik des Bundes basieren, gewährleisten. Weitere Gesetzesänderungen sollen eine punktuelle Aufgabenübertragung mit den entsprechenden Finanzkompetenzen an den BJR ermöglichen, so zum Beispiel bei interjurassischen und grenzüberschreitenden Geschäften sowie im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung BEJUNE. Davon betroffen sind insbesondere Geschäfte des arcjurassien.ch und der Conférence transjurasienne. Schliesslich soll die Staatskanzlei die Möglichkeit für direkte Partnerschaften zwischen dem BJR und den Kantonsregierungen der Jurabogenkantone prüfen.

Weiterentwicklung der kantonalen Zweisprachigkeit

Der Regierungsrat will die Zweisprachigkeit der Kantonsverwaltung stärken. Er hat deshalb die Direktionen mit der Schaffung frankophoner Anlaufstellen in der Zentralverwaltung beauftragt. Diese Anlaufstellen sollen in einer später zu schaffenden verwaltungsinternen Konferenz koordiniert werden. Die Staatskanzlei soll weiter Gesetzesänderungen vorbereiten, die eine Mitwirkung von BJR und RFB bei Geschäften von Arbeitsgruppen institutionalisieren, die im Rahmen des eidgenössischen Sprachengesetzes eingesetzt wurden.

Ebenfalls prüfen soll die Staatskanzlei eine Erweiterung des Handlungsperimeters des RFB.  Seine Tätigkeit  beschränkt sich heute auf die zwei Gemeinden des ehemaligen zweisprachigen Amtsbezirks Biel. Mit einer Revision der Kantonsverfassung im Jahre 2006 wurde der neue Verwaltungskreis Biel/Bienne geschaffen, zu dem weitere 17 Gemeinden gehören, die derzeit nicht im Handlungsperimeter des RFB liegen. Ein entsprechender Bericht wird dem Regierungsrat Mitte 2016 unterbreitet.

Schliesslich hat der Regierungsrat die Staatskanzlei beauftragt, die Schaffung einer ständigen «Kommission der Zweisprachigkeit» zu prüfen. Die Kommission hätte zur Aufgabe, einerseits die Brückenfunktion des Kantons zwischen den Sprachgemeinschaften der Schweiz zu stärken und anderseits den Zusammenhalt der Sprachgemeinschaften innerhalb des Kantons zu verbessern.

Mit Blick auf neuen Aufgaben des BJR im politischen Mitwirkungsprozess  hat der Regierungsrat die Staatskanzlei beauftragt, den Personalbestand des BJR zu überprüfen.

Mediendokumentation

Seite teilen