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15. Juni 2015
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Verselbstständigung der kantonalen Psychiatrien ist auf Kurs
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Der GAV soll auch für das Personal der Psychiatrien gelten

Im Hinblick auf die Verselbstständigung können sich die kantonalen psychiatrischen Dienste dem Gesamtarbeitsvertrag «GAV für das Personal Bernischer Spitäler» anschliessen. Das hat der Regierungsrat beschlossen. Gleichzeitig hat er vom Stand der Arbeiten im Bereich Immobilien, Finanzen, Informatik und Personal Kenntnis genommen. Er hat festgestellt, dass die Vorbereitungsarbeiten für die Verselbstständigung der drei kantonalen psychiatrischen Dienste auf den 1. Januar 2017 planmässig verlaufen.

Ab dem 1. Januar 2017 sollen die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD), das Psychiatriezentrum Münsingen (PZM) und die Psychiatrischen Dienste Biel-Seeland – Berner Jura (PDBBJ) eigenständige Aktiengesellschaften sein. Das hat der Grosse Rat im Rahmen der Revision des Spitalversorgungsgesetzes beschlossen. Zudem hat er in der Septembersession 2014 einen Kredit für die Verselbständigung der kantonalen psychiatrischen Dienste beschlossen. In der Zwischenzeit hat eine Projektorganisation unter Führung der Gesundheits- und Fürsorgedirektor und  Mitwirkung der kantonalen psychiatrischen Dienste sowie unter Einbezug der Finanzdirektion und der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Grundlagen zur Verselbstständigung erarbeitet. Auf Grund dieser Arbeiten konnte der Regierungsrat des Kantons Bern nun erste Entscheide fällen.

Anschluss an den Gesamtarbeitsvertrag

So hat der Regierungsrat beschlossen, dass sich die kantonalen psychiatrischen Dienste dem bereits bestehenden Gesamtarbeitsvertrag «GAV für das Personal Bernischer Spitäler» anschliessen können und die entsprechenden Gespräche mit den Personalverbänden aufgenommen werden sollen. Die psychiatrischen Dienste sind bereits Mitglied des Verbandes «diespitäler.be». Der GAV enthält Regelungen, die sich bei den Regionalen Spitalzentren bereits seit Jahren bewährt haben. Die Lösung mit der Bernischen Pensionskasse (BPK) wird zum Zeitpunkt der Verselbstständigung weiterhin bestehen bleiben. Die durch den Kanton gebildeten, bereits bestehenden Rückstellungen zur Finanzierung der Unterdeckung der BPK, welche die Psychiatrien betreffen, werden den Psychiatrien übertragen.

Nachhaltige Informatik- und Immobilienlösungen

Mit der Ausgliederung aus der kantonalen Verwaltung benötigen die kantonalen psychiatrischen Dienste neue Lösungen im ICT-Bereich. Damit der Informatikbetrieb ab 1. Januar 2017 gewährleistet werden kann, sind in den Jahren 2015 und 2016 wichtige Weichenstellungen zu treffen und Investitionen zu tätigen. Einen entsprechenden Kreditantrag wird der Regierungsrat dem Grossen Rat voraussichtlich in der Novembersession 2015 unterbreiten. Zudem erwartet er im Bereich Immobilien, dass die drei kantonalen psychiatrischen Dienste Lösungen finden, die ihnen künftig ein wirtschaftliches Arbeiten und die Positionierung als attraktive Anbieter psychiatrischer Leistungen ermöglichen.

Vertiefung der Grundlagenarbeiten bis Herbst 2015

Bis im Herbst 2015 hat die Projektorganisation den Auftrag, basierend auf den vorhandenen Analyseresultaten Konzepte zu erarbeiten und die künftigen Unternehmensstrategien inkl. Kooperationsmöglichkeiten weiter zu vertiefen. Um eine nachhaltige finanzielle Entwicklung der psychiatrischen Dienste sicherzustellen, müssen bis Ende 2015 die Businesspläne erstellt sein. Dabei sollen die Mitarbeitenden der kantonalen psychiatrischen Dienste und die Personalverbände zeitnah und transparent über den Projektverlauf informiert werden.

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