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17. Januar 2017
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Eidgenössische Volksabstimmung vom 12. Februar 2017
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Berner Regierung bejaht Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds

Die Verkehrsinfrastruktur beeinflusst die Attraktivität des Standorts Bern. Der neue Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) sichert im Kanton Bern die Finanzierung der Nationalstrassen und der Bundesbeiträge für den Agglomerationsverkehr. Deshalb empfiehlt der Regierungsrat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der Vorlage zuzustimmen.

Mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) werden die Finanzierung der Nationalstrassen und die Mitfinanzierung von Agglomerationsverkehrsprojekten auf ein solides Fundament gestellt und in der Verfassung verankert. Der NAF ist für den Kanton Bern von grosser Bedeutung. Er sichert die Finanzierung von Massnahmen zur Beseitigung von prioritären Engpässen auf den Nationalstrassen. Prioritär für den Kanton ist zum Beispiel der Abschnitt Wankdorf – Muri. Weiter ermöglicht der NAF auch künftig Bundesbeiträge für den Agglomerationsverkehr. Der Kanton Bern hat in den letzten Jahren dank diesen Bundesbeiträgen wichtige Verkehrsinfrastrukturen realisieren können. Dazu zählen das Tram nach Bümpliz, der Wankdorfplatz oder der Bypass in Thun. Für die Bewältigung von Verkehrsproblemen ist der Kanton Bern – wie alle anderen Agglomerationskantone – auch künftig auf Bundesbeiträge für den Agglomerationsverkehr angewiesen, sei es für die Verkehrssanierung in der Agglomeration Burgdorf oder für die Tramverlängerung nach Klein-Wabern in der Agglomeration Bern. Ausserdem werden mit dem NAF schweizweit rund 400 Kilometer Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Das verbessert die Erreichbarkeit mittlerer Städte sowie der Berg- und Randregionen. So sollen im Kanton Bern die Kantonsstrasse von Spiez nach Kandersteg sowie die Autobahn von Schönbühl nach Biel ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden.

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