Guy Lévy wird stellvertretender Generalsekretär der Erziehungsdirektion
aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den 58-jährigen Guy Lévy zum stellvertretenden Generalsekretär für das französischsprachige Generalsekretariat ernannt. Er tritt die Nachfolge von Béatrice Chissalé an, die per 31. März 2008 demissioniert hat. Heimatort von Guy Lévy ist Renan im Berner Jura. Er ist verheiratet und Vater von drei erwachsenen Töchtern. Seine Schulzeit verbrachte Guy Lévy in Leubringen und in Biel. Danach studierte er zuerst an der Universität in Lausanne, nachher an der Universität Neuchâtel wo er mit dem Lizenziat der phil.-hist. Fakultät abschloss. Gegenwärtig ist Guy Lévy am Standort Biel der Pädagogischen Hochschule Bern-Jura Neuchâtel HEP-BEJUNE für die Ausbildungen auf Stufe Kindergarten und Primarschule verantwortlich. Der Conseil du Jura bernois (CJB) und der Conseil des affaires francophones du district bilingue de Bienne (CAF) waren mit je einer Vertretung im Wahlausschuss vertreten. Der Vorschlag zur Wahl von Guy Lévy wurde einstimmig gefällt. Zu den wichtigen neuen Aufgaben von Guy Lévy wird es gehören, die guten Beziehungen zwischen diesen beiden Organisationen zu pflegen und zu unterstützen. Schliesslich wird er auch das Präsidium der Conférence de coordination francophone der Erziehungsdirektion (COFRA)übernehmen.
Eine Portraitaufnahme von Guy Lévy finden Sie am Ende dieser Medienmitteilung.
Beitritt zum Konkordatüber Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern empfiehlt dem Grossen Rat, dem Konkordatüber Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen beizutreten. Mit dem Konkordat schaffen die Kantone einheitliche Regelungen für das Rayonverbot, die Meldeauflage und den Polizeigewahrsam für Hooligans. 2006 hatten die Eidgenössischen Räte Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt an Sportanlässen in das Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit eingefügt. Wegen verfassungsrechtlichen Bedenken hatten sie jedoch das Rayonverbot, die Meldeauflage und den Polizeigewahrsam bis Ende 2009 befristet. Mit der Konkordatslösung können diese Massnahmen auch nach 2009 eingesetzt werden. Die Massnahmen gegen Hooliganismus sind nicht nur im Zusammenhang mit der Fussball-Europameisterschaft 2008 und der Eishockey-Weltmeisterschaft 2009 in der Schweiz nötig, sondern auch für den Meisterschaftsbetrieb in den grossen Publikumssportarten.
Grössere Autonomie für Berner Hochschulen
aid. Die Autonomie der Universität Bern, der Berner Fachhochschule und der deutschsprachigen Pädagogischen Hochschule soll gestärkt werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat entsprechende Verordnungsänderungen genehmigt. An der Universität ist für dieÜberprüfung von Nebenbeschäftigungen der Dozierenden künftig nur noch der Rektor oder die Rektorin und nicht mehr die Erziehungsdirektion zuständig. Weiter werden die Bestimmungenüber die Gewährung von Forschungsurlauben flexibilisiert. Der Stellenetat muss künftig nicht mehr vom Regierungsrat bewilligt werden. Schliesslich werden die Dozierenden bezüglich der Abgeltung von Ferien- und Zeitguthaben und der Langzeitkonti von den Bestimmungen des Personalgesetzes und der Personalverordnung ausgenommen. Bei der Berner Fachhochschule und der deutschsprachigen Pädagogischen Hochschule wird künftig ebenfalls nur noch der Rektor oder die Rektorin für die Bewilligung von Nebenbeschäftigungen zuständig sein. WeitereÄnderungen betreffen die Festlegung des Stellenetats, die Abgeltung von Zeitguthaben und die Erweiterung der Leitungsfunktionen, die mit einer Funktionszulage entschädigt werden können.
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder: Verzicht auf Befristung
aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern verzichtet darauf, die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder auf fünf Jahre zu beschränken. Eine vom Grossen Ratüberwiesene Motion hatte den Auftrag erteilt, eine Verbesserung des Inkassoerfolges für bevorschusste Alimente zu erzielen. In diesem Zusammenhang hatte der Regierungsrat unter anderem auch die Frage einer Befristung geprüft und diese nun namentlich aus sozialpolitischen Gründen verworfen: Wenn die Vorschüsse zeitlich begrenzt werden, leiden darunter in erster Linie die Kinder. Zudem droht die Gefahr, dass Alleinerziehende vermehrt Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen, weil sie gemäss einer neuen Studie vom Armutsrisiko besonders betroffen sind.
Verordnungüber die Harmonisierung amtlicher Register genehmigt
aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Verordnungüber die Harmonisierung amtlicher Register verabschiedet. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2008 in Kraft. Sie regelt die durch das Bundesrecht vorgeschriebene elektronischeÜbermittlung der Daten der kommunalen Einwohnerregister an den Kanton. Dank diesen Daten müssen bei der Volkszählung 2010 mit Ausnahme einiger Stichproben keine Fragebogen mehr ausgefüllt werden. Die Verordnung regelt auch, welche Verwaltungsstellen die Berechtigung dafür haben, zur Vereinfachung von Verwaltungsprozessen auf die Registerdaten zuzugreifen. Zudem hat der Regierungsrat einen Kredit von zwei Millionen Franken genehmigt. Mit diesem Geld werden die Gemeinden für den Aufwand entschädigt, der durch die Umstellung auf die harmonisierte Registerführung entsteht.
Teilrevision des Arbeitslosengesetzes: Vorlage noch verbesserungsbedürftig
aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern beurteilt die vom Bund vorgeschlagene Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes als verbesserungsbedürftig und erwartet vom Bund eine Gesamtsichtüber die verschiedenen Teile des sozialen Netzes. Zwar scheinen Massnahmen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite nötig zu sein, um die Rechnung der Arbeitslosenversicherung wieder ausgeglichen zu gestalten und die aufgelaufenen Schulden abzubauen. Die Teilrevision darf die Kantone jedoch nichtüber Gebühr belasten. Deshalb lehnt der Regierungsrat Leistungskürzungen ab, die zu einer blossen Verschiebung zulasten des Kantons führen. Andere Träger, vor allem die Sozialhilfe, müssten sonst in die Lücke springen. Der Regierungsrat verlangt zudem, dass die Zusatzbeiträge zum Schuldenabbau auf maximal sechs Jahre befristet werden.
Ja zu Epidemiengesetz
aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Totalrevision des Epidemiengesetzes. Die Revision behebe einige Unzulänglichkeiten des geltenden Epidemiengesetzes, betont der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement des Innern. Der Regierungsrat verlangt jedoch, dass allfällige Massnahmen in den Kantonen, wie insbesondere Impfkampagnen, stärker durch den Bund koordiniert werden. Dies sei nötig, um einen gesamtschweizerisch einheitlichen Vollzug sicher zu stellen.
Kantonsbeitrag 2008 an Berufsfachschulen und Schulen des Gesundheitswesens
aid. Für das Jahr 2008 hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Kantonsbeitrag von insgesamt
135,26 Millionen Franken an die bernischen Berufsfachschulen und Schulen des Gesundheitswesens bewilligt. Damit werden die vertraglich geregelten Leistungen von 20 Institutionen mit privater Trägerschaft im Bereich berufliche Grundbildung und höhere Berufsbildung abgegolten. Ab dem Jahr 2008 leistet der Bund keine direkten Bundessubventionen mehr an die Schulen.
Jahresrechnungen 2007 des Lotterie- und Sportfonds
aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt dem Grossen Rat, die Jahresrechnungen 2007 des Lotterie- und des Sportfonds zu genehmigen. Die Jahresrechnung 2007 des Lotteriefonds schliesst per
31. Dezember 2007 mit einem Nettobestand von 34 Millionen Franken (Vorjahr: 24,53 Millionen Franken). Es wurden Beiträge in der Höhe von 46,69 Millionen Franken ausgeschüttet (Vorjahr: 35,4 Millionen Franken). Beim Sportfonds beträgt der Nettobestand per 31. Dezember 2007 4,07 Millionen Franken (Vorjahr: 10,18 Millionen Franken). Ausbezahlt wurden 13 Millionen Franken (Vorjahr: 15,52 Millionen Franken).
Zentrum für Entwicklungsförderung und pädiatrische Neurorehabilitation Biel: Kredit für Erweiterung
aid. Das Zentrum für Entwicklungsförderung und pädiatrische Neurorehabilitation (Z.E.N) am Kloosweg in Biel wird erweitert. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat dafür einen Kredit von 2,69 Millionen Franken an die Gesamtkosten von 6,9 Millionen Franken bewilligt. Das Z.E.N ist ein eigenständiges regionales Kompetenzzentrum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit angeborenen oder erworbenen Hirnschädigungen. Es wird von der Stiftung Kinderspital Wildermeth, Biel, getragen. Wegen der steigenden Nachfrage nach Plätzen für mehrfach behinderte Jugendliche und Erwachsene mit grosser Pflegebedürftigkeit soll das Angebot von heute vier auf zwölf Plätze ausgebaut werden.
Universitäre Psychiatrische Dienste Bern: Kredit für neues Personenschutzsystem
aid. Die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) werden mit einem neuen Personenschutzsystem ausgerüstet. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat einen entsprechenden Kredit von 1,39 Millionen Franken bewilligt. Das bestehende Personenschutzsystem auf dem Areal Waldau und Neuhaus wird ersetzt. Sämtliche Pflegestationen und Stellen, die ein Schutzsystem benötigen, werden neu ausgerüstet. Das neue, funkbasierte Alarmauslösesystem kann individuell angepasst und erweitert werden.
Gemeinde Adelboden: Kredit für Gehweg Schmittengraben-Abdankungshalle
aid. In Adelboden soll entlang der Kantonsstrasse vom Schmittengraben bis zur Abdankungshalle ein Gehweg erstellt werden. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat dafür einen Kredit von 2,3 Millionen Franken. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,77 Millionen Franken. Die Kantonsstrasse ist die einzige Zufahrt nach Adelboden. Sie ist bereits für den motorisierten Verkehr sehr schmal. Fussgängerinnen und Fussgänger sind auf diesem 860 Meter langen Abschnitt besonders gefährdet, weil sie ebenfalls die Strasse benutzen müssen und dem Verkehr kaum seitlich ausweichen können. Mit dem neuen Gehweg wird die Situation entschärft. Neben dem Bau des Gehwegs wird auch die Abzweigung nach dem Dorfteil Adelboden-Boden ausgebaut und den heutigen Sicherheitsanforderungen angepasst.
SBB Strecke Moutier-Delémont: Beitrag an Steinschlagschutzprojekt
aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt Massnahmen zum Schutz vor Steinschlag auf der SBB Strecke Moutier-Delémont mit einem Kantonsbeitrag von 1,74 Millionen Franken. Die Gesamtkosten liegen bei 3,63 Millionen Franken. Das Projekt umfasst Schutzmassnahmen in den Gemeinden Moutier und Roches, im wesentlichen Steinschlagschutznetze und Netzverankerungen im Fels sowie punktuelleÜberwachungseinrichtungen. Im angrenzenden Kanton Jura sind auf der SBB Strecke ebenfalls Massnahmen gegen Steinschlag geplant.
Abgeltung an die Denkmalpflege in der Stadt Bern
aid. Die Denkmalpflege der Stadt Bern soll in den Jahren 2008 bis 2010 vom Kanton Bern jährlich
250'000 Franken erhalten. Diesen Antrag stellt der Regierungsrat dem Grossen Rat. Gemäss dem kantonalen Denkmalpflegegesetz werden Gemeinden, dieüber eigene Fachstellen für die Denkmalpflege verfügen und Aufgaben im Auftrag des Kantonsübernommen haben, dafür vom Kanton entschädigt. Die Stadt Bern verfügt seit vielen Jahrenüber eine eigene Denkmalpflegestelle. Diese nimmt auf dem Gebiet der Stadt alle Aufgaben der kantonalen Denkmalpflege wahr.
BärnerJugendTag 2008
aid. Im Kanton Bern wird zwischen Mitte April und Mitte Juli Geld für den BärnerJugendTag 2008 gesammelt. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Programm dieses traditionellen Instruments der Jugendförderung genehmigt und die Sammelbewilligung erteilt. Der BärnerJugendTag unterstützt Projekte der Jugend- und Familienpflege, hilft bei der Finanzierung von Schul- und Jugendbibliotheken, Mediotheken, Ludotheken und Werkräumen. Er leistet auch Beiträge an die Ausbildungskosten Jugendlicher. Die an der Sammlung beteiligten Schulklassen erhalten zehn Prozent des von ihnen gesammelten Betrags. Der Rest fliesst zu gleichen Teilen in die Bezirks- und Kantonalkassen zur Finanzierung von Projekten in den erwähnten Bereichen.