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22. März 2012
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Vorgehen beim Umsetzen der Zweitwohnungsinitiative
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Kanton Bern koordiniert sich eng mit den Gebirgskantonen

Als grosser Tourismuskanton ist Bern von der Zweitwohnungsinitiative stark betroffen. Noch sind bei der Umsetzung zahlreiche Fragen offen. Um den Gemeinden ein möglichst einheitliches Vorgehen zu ermöglichen und eine Ungleichbehandlung der Berner Bevölkerung zu vermeiden, wird der Regierungsrat des Kantons Bern das Vorgehen eng mit den Gebirgskantonen koordinieren. Regierungsrat Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor, wird die Absprache mit der Regierungskonferenz der Gebirgskantone sicherstellen.

Nach dem Ja von Volk und Ständen zur Zweitwohnungsinitiative verbleiben vorerst offene Fragen bei der Umsetzung in den Gemeinden. Die unklare Situation erschwert einen einheitlichen Vollzug im Kanton. Als Tourismuskanton mit einem teilweise hohen Zweiwohnungsanteil im Oberland und in der Bielerseeregion sind Bevölkerung und Gewerbe im Kanton Bern stark von den Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative betroffen. Für die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung ist entscheidend, über welchen Zweitwohnungsanteil eine Gemeinde am 11. März 2012 verfügt hat. Zurzeit lässt sich dieser Anteil nicht genau bestimmen. Zudem stellen sich rechtliche Fragen, welche die Initiative nicht eindeutig beantwortet. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundes hat den Auftrag zu prüfen, wie der Zweitwohnungsbegriff verfassungskonform ausgelegt werden kann, wie die Übergangsbestimmungen zu verstehen sind und wie die Umsetzung ausgestaltet werden kann.

Der Regierungsrat des Kantons Bern möchte das Vorgehen beim Umsetzen der Zweitwohnungsinitiative eng mit den anderen stark betroffenen Kantonen koordinieren. Regierungsrat Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor, hat deshalb mit der Regierungskonferenz der Gebirgskantone Kontakt aufgenommen, um eine gemeinsame Vorgehensweise in der Frage der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative zu ermöglichen. Damit will der Regierungsrat sicherstellen, dass die Gemeinden des Kantons Bern beim Umsetzen der Zweitwohnungsinitiative gleich vorgehen wie die Gemeinden der Gebirgskantone. Eine Ungleichbehandlung der Berner Bevölkerung soll so vermieden werden.

Sobald das gemeinsame Vorgehen bezüglich der Baubewilligungs- und Planungsverfahren mit den Bergkantonen definiert ist, wird die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion die Regierungsstatthalter und Gemeinden informieren.

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