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02. Mai 2008
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Kurzinformation aus dem Regierungsrat

Zwei neue Grossratsmitglieder

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Hans Baumberger (FDP, Langenthal) und Hans Kipfer (EVP, Thun) als neue Mitglieder des Grossen Rates bestätigt. Sie sind die ersten Ersatzpersonen auf den entsprechenden Listen und ersetzen Stefan Costa (FDP, Langenthal) und Walter Bieri (EVP, Goldiwil), die per 30. April 2008 zurückgetreten sind.


Vier neue Schulinspektorinnen und Schulinspektoren

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat vier neue Schulinspektorinnen und Schulinspektoren ernannt, die diese Funktion am 1. August 2008übernehmen werden. Für die in Pension gehenden Dieter Sturm (Biel-Seeland), Heinz-Benjamin Zaugg (Emmental-Oberaargau), Jean-Pierre Wenger und Denis Racle (Biel-Berner Jura) wurden Silvia Jäger (Emmental-Oberaargau), Patrik Sager (Biel-Seeland), Serge Widmer und Dr. Francine Pellaud (beide Biel-Berner Jura) ausgewählt. Silvia Jäger, 32-jährig, Lehrerin und Schulleiterin in Thun, wird die Amtsbezirke Wangen und Aarwangenübernehmen, während Patrik Sager, 39-jährig, Lehrer und Schulleiter an der Schule Suberg-Grossaffoltern, die Amtsbezirke Aarberg und Nidau betreuen wird. Im französischsprachigen Kantonsteil konnten Dr. Francine Pellaud, 44-jährig, zurzeit als Assistentin am Institut für Psychologie und Erziehungswissenschaft der Universität Genf tätig, und Serge Widmer,
51-jährig, Sekundarlehrer in St. Imier und Vizepräsident der französischsprachigen Lehrplan- und Lehrmittelkommission, gewonnen werden. Mit den neu ernannten Schulinspektorinnen erhöht sich der Frauenanteil im Bernischen Schulinspektorat von 31 auf 44 Prozent.


Neue Ko-Leiterin des Rechtsamts der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion


aid. Die 36-jährige Andrea Greiner wird neue Ko-Leiterin des Rechtsamts der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion. Andrea Greiner ist in Basel aufgewachsen. Sie hat an der Universität Basel Rechtswissenschaften studiert und anschliessend als Assistentin amöffentlichrechtlichen Institut gearbeitet. Ihre Ausbildung hat sie 2002 mit dem Titel Dr. iur. abgeschlossen. Seit 2001 arbeitet sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Stab des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung. Zwischen 2003 und 2006 war sie zudem Referentin an der Berufsschule für Verwaltung in Bern. Andrea Greiner tritt Anfang September die Nachfolge von Irene Graf an, die Vizedirektorin beim Verbandöffentlicher Verkehr wird. Sie wird zusammen mit Heidi Wiestner das Amt im Job-Sharing leiten.

Ein Portraitfoto von Andrea Greiner ist am Ende dieser Medienmitteilung abrufbar.


Rücktritt des Regierungsstatthalters von Fraubrunnen: Verzicht auf eine Ersatzwahl

aid. Der Regierungsstatthalter des Amtsbezirks Fraubrunnen, Urs Wüthrich, wird per Ende März 2009 vorzeitig in den Ruhestand treten. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat beschlossen, für seine Nachfolge keine Ersatzwahl durchzuführen. Diese Kaderfunktion soll nicht für nur neun Monate neu besetzt werden. Per 1. Januar 2010 wird der Amtsbezirk Fraubrunnen im Zusammenhang mit der Reform der dezentralen Verwaltung auf die drei Verwaltungskreise Bern-Mittelland, Emmental-Oberaargau und Seeland aufgeteilt. Die verbleibenden neun Monate im Jahr 2009 wird der Regierungsstatthalter von Büren a.A., Rolf Widmer, die Verantwortung für die Geschäfte in Fraubrunnenübernehmen. Wie bisher wird der Regierungsstatthalter von Burgdorf, Franz Haussener, die Stellvertretung wahrnehmen.


Polizeigesetz geht an den grossen Rat


aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das geänderte Polizeigesetz zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Mit der Teilrevision des Polizeigesetzes will der Kanton Bern die Videoüberwachung imöffentlichen Raum regeln. Um das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu verbessern, sollen die Gemeinden mit Zustimmung der Kantonspolizei gefährdete Orte desöffentlichen Raums mit Videoüberwachen dürfen. Weiter regelt das revidierte Polizeigesetz auch die Zuständigkeit für die Anordnung derÜberwachung des Fernmeldeverkehrs bei einer notfallmässigen Suche von Personen. Mit derÜberwachung des Mobiltelefons einer vermissten Person kann wirkungsvoll nach ihr gesucht werden. Schliesslich soll die Kantonspolizei neu auf Gesetzesstufe ermächtigt werden, Dritte mit der Kontrolle des ruhenden Verkehrs zu beauftragen.


Gesetzüber Familienzulagen: Gemeinsamer Antrag von Regierung und vorberatender Kommission

Der Grosse Rat hat in der 1. Lesung entschieden, die obligatorischen Familienzulagen auf 115 Prozent der Mindestzulagen nach Bundesgesetz festzulegen. Die Zulagen betragen somit monatlich 230 Franken für Kinder bis 16 Jahre und 287.50 Franken für junge Menschen zwischen 16 und 25 Jahren, die eine Ausbildung absolvieren. Für die 2. Lesung des Gesetzesüber die Familienzulagen stellen Regierungsrat und vorberatende Kommission dem Grossen Rat nun gemeinsam den Antrag, die obligatorischen Familienzulagen auf 115 Prozent der Mindestzulagen nach Bundesgesetz festzulegen. Abweichend von der grossrätlichen Kommission schlägt der Regierungsrat vor, die Bestimmungenüber den die Familienausgleichskassen betreffenden Höchstbeitragssatz im Gesetz zu verankern, da dies der bundesgerichtlichen Rechtssprechung entspricht.


Vingelztunnel: Regierungsrat legt das Projekt dem Bund zur Genehmigung vor


aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das Dossier für den geplanten Vingelztunnel an der A5 bei Biel an den Bund weitergeleitet. Er beantragt dem Bundesrat, das generelle Projekt zu genehmigen. Das generelle Projekt lag im vergangenen Herbst zuröffentlichen Mitwirkung auf. Insgesamt sind vierzehn Eingaben von Gemeinden, Organisationen und Privaten eingegangen. Umstritten war vor allem das Westportal des Tunnels im Gebiet Rusel. Die Naturschutzorganisationen und die Gemeinden befürchteten, dass das Landschaftsbild beeinträchtigt und wertvolle Lebensräume im ehemaligen Steinbruch zerstört würden. Die Umweltverträglichkeitsbeurteilung kam jedoch zum Schluss, dass das Projekt in diesem Bereich umweltverträglich und der Standort sinnvoll ist. Die Gemeinde Tüscherz-Alfermée forderte zudem, dass die Planung eines Umfahrungstunnels der beiden Dörfer umgehend an die Hand genommen wird. Der Regierungsrat bittet den Bund, dieses Anliegen wohlwollend zu prüfen.


Krankenversicherungsgesetz: Keine Mitfinanzierung des gesamten Angebots durch die Kantone


aid. Bei den vom Bund vorgeschlagenen Verordnungsänderungen im Zusammenhang mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes hat der Regierungsrat des Kantons Bern Einwände bei der Spitalplanung. Seiner Meinung nach bergen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kriterien für die Spitalplanung die grosse Gefahr, dass die Kantone zur Mitfinanzierung praktisch des gesamten Angebots verpflichtet werden. Weiter vertritt der Regierungsrat im Gegensatz zum Bund den Standpunkt, dass nach Artikel 49 Absatz 3 des revidierten Krankenversicherungsgesetzes die Kosten der nicht universitären Lehre und der Weiterbildung anrechenbar sind. Schliesslich würden auch klare Normen zur Ermittlung, den Grundsätzen und der Anrechenbarkeit der Investitionskosten fehlen, betont der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund.


Chemikalienrecht: Neues Gefahrenkennzeichnungssystem soll nicht zu früh eingeführt werden


aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst es, dass neben der heutigen Gefahrenkennzeichnung von Chemikalien künftig auch die Kennzeichnung nach dem Globally Harmonised System (GHS) erlaubt sein soll. Dies hält er in seiner Anhörungsantwort an den Bund zur Teilrevision von sieben Verordnungen des Chemikalienrechts fest. Allerdings sei der Zeitpunkt für die Einführung des GHS etwas zu früh. Dies, weil die entsprechende Verordnung der EU erst im Entwurfsstadium vorliege. Selbst Mitgliedstaaten hätten das genaue Vorgehen für die nötigen Gesetzesanpassungen noch nicht festgelegt. Zudem verlangt der Regierungsrat, dass die Kriterien nach alter und neuer Kennzeichnung auf Verordnungsstufe festgehalten werden. Insbesondere für die Biozidprodukte, bei denen die Kennzeichnung Bestandteil der Zulassung ist, müssten die Abläufe und Voraussetzungen für die Kennzeichnung nach GHS genauer festgelegt werden.


Universität Bern: Neue Professur für Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen

aid. Das geografische Institut der Philosophisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern kann eine neue ordentliche Professur für Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen schaffen. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat dem Ordinariat zugestimmt. Damit wird der Fachbereich Entwicklung und Umwelt aufgewertet, in dem die Universität Bern bereits heute eine führende Rolle auf nationaler und internationaler Ebene einnimmt. Das geographische Institut der Universität Bern ist das zweitgrösste geographische Institut in der Schweiz. Mit zwei nationalen Forschungsschwerpunkten, zwei von fünf universitären Profilierungsthemen, der Leitung einer vom Schweizerischen Nationalfonds finanzierten Mountain Research Initiative und der Beteiligung an mehreren von der EU geförderten Forschungsprojekten steht es wissenschaftlich an vorderster Front.


Kantonsbeiträge 2008 an die Musikschulen im Kanton Bern

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat für das Jahr 2008 Kantonsbeiträge in der Höhe von 10,5 Millionen Franken für die Allgemeinen Musikschulen im Kanton Bern bewilligt. Unterstützt werden 29 Schulen, die vom Kanton Bern offiziell anerkannt sind. Diese Musikschulen werden zu je rund 40 Prozent mit Schulgeldern und Gemeindebeiträgen und zu rund 20 Prozent mit Kantonsbeiträgen finanziert.


Aare Seeland mobil AG: Kantonsbeitrag an den Neubau einer Abstellanlage in Siselen


aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt eine neue Abstellanlage mit Einstellhalle für Bahnfahrzeuge der Aare Seeland mobil AG (ASM) in Siselen mit 2,3 Millionen Franken. Die Gesamtkosten, an denen sich auch die ASM, der Bund und die bernischen Gemeinden beteiligen, belaufen sich auf rund 11,2 Millionen Franken. Mit dem Ausbau des Angebots der ASM und den zusätzlichen Fahrzeugen steigt der Bedarf an Einstellhallen und zeitgemässer Infrastruktur für den Unterhalt. Mit dem Bau der Abstellanlage in Siselen schafft die ASM die nötigen Kapazitäten. Die Abstellanlage soll 2009 in Betrieb genommen werden.


Abwasserverband Region Taubenlochschlucht: Beitrag für Anschluss an ARA Region Biel

aid. Der Abwasserband Region Taubenlochschlucht soll an die ARA Region Biel angeschlossen werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt das Projekt mit einem Beitrag von 2,25 Millionen Franken an die Gesamtkosten von 5,87 Millionen Franken. Es ist vorgesehen, die Kläranlage Frinviller stillzulegen. Die Kläranlage Frinviller wurde 1981 in Betrieb genommen. Sie müsste nicht nur saniert, sondern auch redimensioniert werden, weil mit der Schliessung der Holzstofffabrik Rondchâtel SA der grösste Abwasserproduzent wegfällt. Mit dem Anschluss an die ARA Region Biel können die Gemeinden des Abwasserverbands Taubenlochschlucht jährlich 154'000 Franken sparen.


Gemeinde Frutigen: Beitrag an Wegprojekt Zwüschebäch - Gempele

aid. Für die Sanierung und Sicherung des Weges nach Zwüschebäch und Gempele in der Gemeinde Frutigen beantragt der Regierungsrat des Kantons Bern dem Grossen Rat einen Kredit von 1,99 Millionen Franken. Die gesamten Kosten betragen 6,4 Millionen Franken. In Zwüschebäch und Gempele leben 44 Bewohnerinnen und Bewohner in zwölf Haushalten. Die vorhandenen sieben Landwirtschaftsbetriebe werden mehrheitlich von jungen Betriebsleitern geführt.  Im Sommer kommen weitere 32 Bauern aus umliegenden Gebieten dazu, die höher gelegene Vorweiden und Alpen nutzen. Der heutige Zugang ist gefährlich. Bei Gewittern oder Unwettern im Sommer gefährden Murgänge und Geröll die Wegverbindung. Daneben besteht wegen des sehr verwitterungsanfälligen Schiefers entlang des Wegs eine permanente Steinschlaggefahr. Im Winter ist mit Lawinen zu rechnen. Mit dem Projekt wird ein einspuriger Weg realisiert, der es den Benützerinnen und Benützern auch bei Lawinengefahr oder bei Unwettern ermöglicht, sicher ins Tal und zurück zu gelangen und Transporte mit Lastwagen auszuführen.


Kredit für Umgestaltung der Aebikreuzung in Burgdorf


aid. Für den Umbau der Aebikreuzung in Burgdorf in einen Kreisel hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Kredit von 569'000 Franken an die Gesamtkosten von 875'000 Franken bewilligt. Die Aebikreuzung besteht aus vier Strassenästen. Für drei der vierÄste gilt Rechtsvortritt. Dadurch ist die Kapazität der Kreuzung beschränkt, was oft zu Staus führt. Zudem gibt es heute für Fussgängerinnen und Fussgänger aus der Richtung Hammerweg keinen gesichertenÜbergang. Mit der Umgestaltung in einen Kreisel wird die Kreuzung für den Fahrverkehr und für die Fussgängerinnen und Fussgänger sicherer. Wegen der höheren Kapazität wird sich der Verkehr auch seltener stauen.


Gemeinde Lotzwil: Kredit für Verlängerung des Trottoirs entlang der Rütschelenstrasse


aid. Das bestehende Trottoir entlang der Rütschelenstrasse in Lotzwil wird umüber 300 Meter verlängert und eine Strassenbeleuchtung installiert. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat dafür einen Kredit von 254'000 Franken verabschiedet. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 460'000 Franken. Der Bau des Trottoirs erfolgt koordiniert mit dringenden Arbeiten an Werkleitungen. Heute führen die Ausgänge der Liegenschaften direkt auf die schmale Rütschelenstrasse. Das neue Trottoir verbessert die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger, insbesondere der Schülerinnen und Schüler.

Mediendokumentation

  • Andrea Greiner (JPEG 705 KB)
    Neue Ko-Leiterin des Rechtsamts der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern
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