Logo Kanton Bern / Canton de BerneRegierungsrat
28. März 2024
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Kurzmitteilungen des Regierungsrates

Neue Mitglieder im Grossen Rat

Der Regierungsrat hat Daniel André Wildhaber (SP, Rubigen) per 27. März 2024, Daniel Studer (SP, Meiringen) per 1. Mai 2024 und Adrian Spahr (SVP, Lengnau) per 19. Mai 2024 als in den Grossen Rat gewählt erklärt. Sie rücken nach für Luc Mentha (SP, Liebefeld), Urs Graf (SP, Interlaken) und Christine Gerber (SVP, Detlingen), die ihren Rücktritt aus dem Kantonsparlament erklärt haben.

Federführung: Staatskanzlei (STA)

Aufsicht über Materialabbaustellen: Regierungsrat passt Bauverordnung an

Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund um den Steinbruch Mitholz/Blausee hat die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates dem Regierungsrat unter anderem empfohlen, die Aufsicht über die Materialabbaustellen klarer zu regeln. Der Regierungsrat setzt diese Empfehlung um und hat die Bauverordnung angepasst. Neu legt die Verordnung fest, dass das Amt für Wasser und Abfall (AWA) die Materialabbaustellen beaufsichtigt, soweit dies dem Gewässerschutz dient. Dazu gehören das Einhalten der Abbaukoten, der betriebliche Gewässerschutz und die Qualität des Auffüllmaterials. Für diese Aufsichtsarbeiten kann das AWA auch Dritte beiziehen. Die Gemeinden müssen sicherstellen, dass die auf ihrem Gemeindegebiet gelegenen Abbaustellen die Betriebsvorschriften und die Wiederherstellungspflicht einhalten. Schliesslich wird von den Betreiberinnen und Betreibern der Materialabbaustellen neu verlangt, dass sie, beziehungsweise ihr Personal, über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Auf Verlangen müssen sie der Behörde entsprechende Nachweise vorlegen.

Zur Verordnung

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Kredit für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Gadmen-Obermad

Für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Gadmen-Obermad hat der Regierungsrat 4,69 Millionen Franken aus dem Rahmenkredit Strasse 2022-2025 bewilligt. Der betroffene Kantonsstrassenabschnitt ist in einem schlechten Zustand. Mit der Sanierung wird neben der notwendigen Erneuerung der Bausubstanz auch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht, und es werden behindertengerechte Bushaltestellen geschaffen. Die Arbeiten sollen 2024 starten und 2026 abgeschlossen sein. 

Federführung: Bau- und Verkehrsdirektion (BVD)

Vernehmlassung des Bundes: Regierungsrat spricht sich für nationale Ombudsstelle für Kinderrechte aus

Mit der Änderung der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) wird aus Sicht des Regierungsrats das Kernanliegen der entsprechenden Motion nicht berücksichtigt. Anders als in der Motion gefordert, verzichtet der Bundesrat auf die Schaffung einer unabhängigen nationalen Ombudsstelle für Kinderrechte. Der Regierungsrat lehnt die vorgeschlagene Änderung deshalb ab und fordert im Rahmen der Bundesvernehmlassung eine Überarbeitung der Vorlage im Sinne der Motion. Die Ombudsstelle soll Kinder und Jugendliche über ihre Rechte aufklären und sie beraten, um damit ihren Zugang zur Justiz zu sichern. Dabei handelt es sich nicht um Aufgaben der Kinder- und Jugendpolitik im engeren Sinne, für welche die Kantone zuständig sind. Deshalb vertritt der Regierungsrat des Weiteren die Ansicht, dass die Ombudsstelle durch den Bund zu finanzieren ist. 

Federführung: Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI)

Ausgleich der kalten Progression bei der Einkommenssteuer 2025

Um die sogenannte «kalte Progression» auszugleichen, werden bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern per 2025 die Einkommenssteuertarife angepasst. Steigen als Folge der Teuerung die Löhne, führen progressive Steuertarife zu prozentual höheren Einkommenssteuern, ohne dass die realen Löhne zunehmen. Um das zu vermeiden, sieht das bernische Steuergesetz eine Anpassung der Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge an die Teuerung vor.

Im Jahr 2023 betrug die Teuerung in der Schweiz 1,7 Prozent. Nach den Bestimmungen des Steuergesetzes müssen deshalb per 1. Januar 2025 die Einkommenssteuertarife angepasst werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung per 1. Januar 2025 beschlossen. Da die Teuerung im relevanten Zeitraum kleiner als 3 Prozent war, werden die übrigen Tarife, Abzüge und Steuerfreibeträge für das Steuerjahr 2025 nicht angepasst. Über allfällige Ausgleiche im Bereich der direkten Bundessteuer, wird die Eidgenössische Finanzverwaltung im Herbst 2024 informieren.

Federführung: Finanzdirektion (FIN)
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