Nein zur Verordnungüber die Ausserfamiliäre Betreuung von Kindern
Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnt den Vorentwurf für eine Verordnungüber die Ausserfamiliäre Betreuung von Kindern (Kinderbetreuungsverordnung) ab, den der Bundesrat nach teilweise grosser Kritiküberarbeitete und jetzt zum zweiten Mal in die Vernehmlassung geschickt hat. Eine Professionalisierung des uneinheitlich geregelten Pflegewesens und verbindliche Standards zur Qualitätssicherung seien zwar nötig, hält der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort fest. Der Verordnungsentwurf bringe diesbezüglich jedoch keine Verbesserungen. Grundlegende Fragen seien nicht oder ungenügend gelöst. Die Möglichkeit, dass die Kantone weitergehende Regelungen erlassen können, behebe diesen Mangel nicht. Deshalb verlangt der Regierungsrat erneut eine umfassendeÜberarbeitung der Vorlage.
Initiative„Faire Steuern– für Familien“ ist zustande gekommen
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat festgestellt, dass die Initiative„Faire Steuern– für Familien“ zustande gekommen ist. Von den vom Initiativkomitee eingereichten 16'797 Unterschriften hat die Staatskanzlei 16'759 Unterschriften gültig erklärt. Gemäss Kantonsverfassung sind für eine Volksinitiative 15'000 Unterschriften erforderlich. Die Initiative„Faire Steuern– für Familien“ verlangt unter anderem die Abschaffung der Pauschalsteuer für reiche Ausländerinnen und Ausländer und höhere Kinderabzüge für Familien.
Änderung der Rebbauverordnung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eineÄnderung der Rebbauverordnung beschlossen. Mit den Anpassungen wird insbesondere dem im Frühjahr 2010 von den beiden Rebgesellschaften Bielersee und Thunersee verabschiedeten Reglementüber die kontrollierten Ursprungsbezeichnungen Rechnung getragen. Mit diesem besteht erstmals eine kantonal einheitliche Regelung für die Produktion von AOC-Weinen. Zudem wurden im Bereich der Weinhandelskontrolle die Bestimmungenüber Vollzug und Gebühren an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
Änderung des Sozialhilfegesetzes geht zur 2. Lesung an den Grossen Rat
Der Regierungsrat hat den gemeinsamen Antrag mit der vorberatenden Kommission zurÄnderung des Sozialhilfegesetzes für die zweite Lesung an den Grossen Rat verabschiedet. Der Regierungsrat unterstützt die von der vorberatenden Kommission vorgenommenen Anpassungen. Diese betreffen einzig die Frage, wie die Sozialdienste von ihren Klientinnen und Klienten Vollmachten zur Beschaffung von Informationen einholen sollen. Die vorberatende Kommission schlägt vor, dass Informationen in erster Linie von den betroffenen Personen selber geliefert werden sollen. Wenn dies nicht möglich oder sinnvoll ist und wenn das Gesetz keine direkte Auskunftspflicht vorsieht, holt der Sozialdienst bei der Gesuchstellung von den Klientinnen und Klienten eine Vollmacht ein, die es ihm ermöglicht, sich die erforderlichen Auskünfte (z.B. Auskünfte von Banken und Medizinalpersonen) zu beschaffen.
FILAG-Revision auf Zielkurs
Der Grosse Rat hat in der abgelaufenen Novembersession die Revision des Gesetzesüber den Finanz- und Lastenausgleich (Projekt FILAG 2012) in erster Lesung beraten. Dabei hat das Parlament beim Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden die«Stellschraube» etwas stärker angezogen: Der Mindestsatz des so genannten Disparitätenabbaus wurde von 35 auf 37 Prozent erhöht. Dies hat zur Folge, dass rund
3,5 Millionen Franken mehr zwischen«reichen» und«armen» Gemeinden umverteilt werden. Sehr viele Anträge betrafen die indirekteÄnderung des Sozialhilfegesetzes. Die inhaltlich relevanten Punkte wurden jedoch vom Grossen Rat bestätigt: Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für Sozialinspektionen, Einführung eines Bonus-Malus-System bei der individuellen Sozialhilfe, Einführung eines Selbstbehalts von 20 Prozent für die Gemeinden bei einzelnen Angeboten der institutionellen Sozialhilfe.
Sowohl die vorberatende Kommission als auch der Regierungsrat haben nun die FILAG-Vorlage für die zweite Lesung in der Januarsession 2011 verabschiedet. Dabei beschränken sich die beantragtenÄnderungen lediglich auf einige wenige technische bzw. redaktionelle Punkte.
Neue stellvertretende Generalsekretärin der Justiz-Gemeinde- und Kirchendirektion
Der Regierungsrat hat Dr. Ursula Wyssmann Aeschlimann zur neuen stellvertretenden Generalsekretärin der Justiz- Gemeinde- und Kirchendirektion ernannt. Ursula Wyssmann, geboren 1971, absolvierte zunächst eine kaufmännische Lehre und war mehrere Jahre in diesem Bereich tätig. Nach Abschluss der Matura auf dem zweiten Bildungsweg studierte Ursula Wyssmann von 1997 bis 2002 Rechtswissenschaften an der Universität Bern. Anschliessend betätigte sie sich als Assistentin an der Universität, als Juristin bei der Kantonalen Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern und als Juristin bei der Berner Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende. Von 2005– 2009 war sie als Assistentin am Institut füröffentliches Recht der Universität Bern tätig und promovierte 2009 zum Dr. iur.. Seit 1. April 2009 ist Ursula Wyssmann Vize-Stadtschreiberin von Biel und in dieser Funktion unter anderem zuständig für die Organisation von Wahlen und Abstimmungen. Sie wird ihre neue Stelle am 1. April 2011 antreten und ersetzt Dr. André Matthey, der zum Vorsteher des Amtes für Betriebswirtschaft und Aufsicht der JGK ernannt worden ist.
(Das Portraitfoto von Ursula Wyssmann finden Sie am Ende dieser Medienmitteilung)
13 Institutionen sind neu in die kantonale Pflegeheimliste aufgenommen worden
Der Regierungsrat hat die aktualisierte Pflegeheimliste des Kantons Bern genehmigt. Sie tritt auf den 1. Januar 2011 in Kraft. Die Pflegeheimliste führt diejenigen Einrichtungen auf, deren Pflegeleistungen von der obligatorischen Krankenversicherung mitfinanziert werden. Neu auf die Pflegeheimliste aufgenommen wurden: SeneCasita Westside, Bern; Wohn- und Pflegezentrum Fischermätteli, Bern; Alters- und Pflegeheim Schüsspark, Biel, Residenz Au Lac, Biel; Alters- und Pflegeheim Brienz EGW, Brienz; Wohn- und Pflegeheim Schibistei, Buchholterberg; Rehaklinik Hasliberg, Hasliberg Hohfluh; Wohn- und Pflegeheim Bergsicht, Kirchlindach; Altersheim Krankenhausweg, Münsingen; Tertianium Mitteldorfpark, Ostermundigen; Alters- und Pflegeheim Enzian, Spiez (Einigen); Altersheim Dorfmatte AG, St. Stephan; Alterszentrum Bachtele, Wimmis.
Kulturelle Institutionen in Langenthal: Subventionsverträge 2011-2014
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Subventionsverträge mit fünf bedeutenden Kulturinstitutionen in Langenthal für die Jahre 2011 bis 2014 genehmigt. Den Verträgen hatten zuvor auch alle beitragspflichtigen Gemeinden der Regionalen Kulturkonferenz Langenthal zugestimmt. Die jährlichen Kantonsbeiträge belaufen sich auf insgesamt 352'000 Franken. Damit unterstützt der Kanton Bern das Stadttheater, das Kunsthaus, die Regionalbibliothek, das Museum und das Kulturzentrum„Chrämerhuus“.
Steuerverwaltung: Kredit für Erneuerung des Veranlagungssystems
Zwei strategische Informatiksysteme der Steuerverwaltung müssen teilweise erneuert werden. Für die Jahre 2011 bis 2014 hat der Regierungsrat dafür einen Kredit von 5,48 Millionen Franken bewilligt. Bei den beiden Applikationen handelt es sich einerseits um das Steuerregister, in welchem die Grundangaben zu sämtlichen steuerpflichtigen Personen des Kantons Bern geführt werden, andererseits um die Applikation für die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie für die Sonderveranlagungen. Beide Systeme wurden im Jahr 2001 entwickelt und werden zum Zeitpunkt ihrer Erneuerung nach rund vierzehn Jahren das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben. Pro Jahr verarbeitet die Steuerverwaltung mit diesen Applikationen informatikgestützt die Veranlagungen von rund 665'000 natürlichen Personen mit einem Bruttosteuerertrag vonüber 6 Milliarden Franken.
Beiträge aus dem Lotterie- und dem Sportfonds
An 19 Projekte aus den Bereichen Kultur und Denkmalpflege sowie für gemeinnützige und wohltätige Vorhaben von Institutionen und Vereinen hat der Regierungsrat des Kantons Bern Beiträge von insgesamt rund 950'000 Franken bewilligt. Mit 128'000 Franken unterstützt er die Instandsetzung der Hauptfassade samt Türmen des Hotels Giessbach in Brienz. 109'000 Franken hat er an die Ausstattung des Konzertsaals des Yehudi Menhuin Forums am Helvetiaplatz in Bern bewilligt. Schliesslich hat er für die Erhaltung und Pflege des Aarbergerhus in Ligerz für die Jahre 2011 bis 2014 Beiträge von insgesamt 140'000 Franken genehmigt. Das Aarbergerhus wurde Ende 2009 neu ins Schweizerische Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung aufgenommen.
Für das Kurswesen des Verbandsjahrs 2009/2010 des Kantonalbernischen Eishockeyverbands hat der Regierungsrat 267'000 Franken aus dem Sportfonds gesprochen.
Ausgleich von finanziellen Einbussen wegen Gemeindefusionen
Der Kanton Bern entschädigt die Gemeinden Jegenstorf, Langenthal, Oberdiessbach und Twann-Tüscherz für die erlittenen finanziellen Einbussen wegen ihres Zusammenschlusses mit anderen Gemeinden. Für die Jahre 2010 und 2011 hat der Regierungsrat dafür einen Kredit von insgesamt rund 495'000 Franken bewilligt. Davon gehen jährlich 37'000 Franken an Jegenstorf (Fusion mit Ballmoos), 62'000 Franken an Langenthal (Fusion mit Untersteckholz), 131'000 Franken an Oberdiessbach (Fusion mit Aeschlen) und 17'000 Franken an Twann-Tüscherz (Fusion von Twann mit Tüscherz-Alfermée).
Kantonsbeiträge an Fusionsabklärungen von Gemeinden
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Beiträge an Fusionsabklärungen der folgenden Gemeinden genehmigt:
- Rapperswil und Ruppoldsried (48'500 Franken)
- Münsingen und Trimstein (50'000 Franken)
Gemäss dem Gesetzüber den Finanz- und Lastenausgleich kann der Regierungsrat die Vorbereitung und Umsetzung von Fusionsprojekten bis zur Hälfte der Projektkosten, maximal aber mit bis zu 50'000 Franken unterstützen.
Gstaad Festival Orchestra: Beitrag an Europa-Tournee 2010
An die Europa-Tournee 2010 des Gstaad Festival Orchestra hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen einmaligen Starthilfebeitrag von 30'000 Franken aus dem Fonds für kulturelle Aktionen bewilligt. Das Gstaad Festival Orchestra wurde 2010 vom Menuhin Festival Gstaad gegründet. Es soll den Charakter des Menuhin Festivals des 21. Jahrhunderts repräsentieren und künstlerisch konsequent umsetzen.