Reduzierte Kostenbeteiligung bei Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf
Familien sollen sich künftig weniger stark an den Kosten für stationäre und ambulante Leistungen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förder- und Schutzbedarf beteiligen müssen. Gleichzeitig soll die Berechnung der Kostenbeteiligung vereinfacht werden. Der Regierungsrat hat die entsprechende Teilrevision der Verordnung über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSV) beschlossen. Er setzt damit die Motion 116-2023 (Lerch, SVP) um und entspricht dem Anliegen der Petition «für bezahlbare Familienbegleitung im Kanton Bern». Mit der Revision werden zudem Anpassungen an der Verordnung über die Aufsicht über stationäre Einrichtungen und ambulante Leistungen (ALKV) als Folge der geänderten bundesrechtlichen Bestimmungen der Pflegekinderverordnung vorgenommen. Die Änderungen treten am 1. August 2025 in Kraft.
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Antwort auf die Petition «Gleichberechtigung für Tagesfamilien: Gleich hohe Betreuungsgutscheine für alle Anbieter im Kanton Bern»
Der Regierungsrat hat von der Petition «Gleichberechtigung für Tagesfamilien: Gleich hohe Betreuungsgutscheine für alle Anbieter im Kanton Bern» Kenntnis genommen. Die 2'617 Petitionärinnen und Petitionäre fordern, dass Eltern, die ihre Kinder in Tagesfamilien betreuen lassen, gleich viele Betreuungsgutscheine erhalten wie Eltern, die ihre Kinder in Kindertagesstätten (Kitas) betreuen lassen. Dem Regierungsrat ist der wichtige Beitrag von Tagesfamilien im Rahmen der familienergänzenden Kinderbetreuung bewusst. Er betont jedoch in seiner Antwort, dass Vergünstigungen von verschiedenen Faktoren abhängen. Neben dem Einkommen der Eltern sind beispielsweise die Betreuungspensen relevant. Die Tatsache, dass die Vergünstigungen für einen Kitaplatz meist leicht höher ausfallen, spiegelt sich zudem auch in den höheren Anforderungen an die Ausbildung der Mitarbeitenden und die Infrastruktur einer Kita wider. Der Regierungsrat verweist in seiner Antwort zudem auf die Teilrevision der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV), in deren Rahmen ab August 2026 mit einer leichten Erhöhung der Betreuungsgutscheine zu rechnen ist.
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