Der Regierungsrat des Kantons Bern hat an seiner heutigen Sitzung die Staatskanzlei damit beauftragt, eine Änderung der Verordnung über den Auslagenersatz für die Mitglieder des Regierungsrates (ARV) auszuarbeiten. Die Einzelfallentschädigungen sollen durch eine finanzielle Untergrenze eingeschränkt werden.