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20. November 2023
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Kurzmitteilung des Regierungsrates
:
Änderung des Gesetzes über die Archivierung

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat eine Änderung des Gesetzes über die Archivierung (ArchG) zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das teilrevidierte ArchG schafft die Voraussetzungen dafür, dass die bestehenden und historisch wertvollen Archive der drei bis Ende 2016 staatlichen psychiatrischen Kliniken in das Staatsarchiv überführt werden können (Universitäre Psychiatrische Dienste Bern, Psychiatriezentrum Münsingen, Psychiatrische Dienste Biel-Seeland – Berner Jura, seit 2018 Hôpital du Jura Bernois SA). Zudem soll die Archivierung der Psychiatrieakten auch für die Zukunft sichergestellt werden. Dafür müssen die Kliniken der sogenannten Anbietepflicht unterstellt und gewisse Geheimnisträgerinnen und -träger, vor allem Ärztinnen und Ärzte, von ihrer Geheimhaltungspflicht entbunden werden. Zudem sollen künftig auch die Archive der dezentralen Verwaltung der Anbietepflicht unterstehen und archivrechtlich der Zentralverwaltung gleichgestellt werden. Schliesslich schafft die Gesetzesänderung die Rechtsgrundlage für das Gewähren von Staatsbeiträgen an Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung (Gosteli-Archiv) und für die digitale Langzeitarchivierung von kommunalen Daten aus von Kanton und Gemeinden gemeinsam genutzten Applikationen.

Link zum Gesetz über die Archivierung (ArchG) (Änderung)

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