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20. November 2023
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Medienmitteilung des Regierungsrates
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Aufsicht über Tagesfamilien: Wechsel der Zuständigkeiten

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern ist per 1. Januar 2024 für die Meldungen und die Aufsicht bei den Tagesfamilien zuständig. Zudem benötigen Tagesfamilienorganisationen neu eine Bewilligung. Das Betreuungsgutscheinsystem erreicht mittlerweile 10 000 Vollzeitplätze und deckt damit die Nachfrage.

Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein klares Ziel der Familienpolitik im Kanton Bern. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat an seiner Sitzung vom 15. November 2023 die Teilrevision über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV) gutgeheissen. Das Kinderbetreuungsangebot im Kanton Bern wird weiterentwickelt, was auch vor dem Hintergrund des allgemeinen Mangels an qualifizierten Arbeitskräften von Bedeutung ist. Auch das Betreuungsgutscheinsystem (siehe Kasten) trägt wesentlich dazu bei.

Tagesfamilien und Tagesfamilienorganisationen

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Zuständigkeit für die Meldungen und die Aufsicht bei Tagesfamilien von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) auf die GSI übergehen. Dies ist im geltenden Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG) so festgelegt. Gleichzeitig wird eine Bewilligungspflicht für Tagesfamilienorganisationen (TFO) geschaffen, damit diese das Amt für Integration und Soziales (AIS) bei der Aufsicht über die Tagesfamilien unterstützen können. Bestehende Organisationen müssen bis spätestens 30. Juni 2025 ein Gesuch für eine Betriebsbewilligung einreichen.

Kindertagesstätten: Betreuungsschlüssel wird erweitert

Unter der neuen Bezeichnung «Assistenzpersonal» kann ab dem 1. Januar 2024 in Kindertagesstätten zusätzliches Personal an den Betreuungsschlüssel angerechnet werden. Dies sind zum einen Personen mit einer Aus- oder Weiterbildung, die hinreichende Kenntnisse in Pädagogik, Psychologie, Betreuung oder Pflege vermittelt. Zum anderen können neu auch Personen mit Berufserfahrungen in anderen sozialpädagogischen Einrichtungen an den Betreuungsschlüssel angerechnet werden, sowie auch Auszubildende im zweiten und dritten Lehrjahr. Dadurch erhalten die Kitas mehr Spielraum bei der Anstellung von Mitarbeitenden und können diese auch flexibler einsetzen.

Zur Verordnung

Erfolgreiches Betreuungsgutscheinsystem

Seit der Einführung des Betreuungsgutscheinsystems im Jahr 2019 haben sich 318 von insgesamt 337 Gemeinden für Betreuungsgutscheine entschieden. Mehr als 99 Prozent der Bevölkerung des Kantons Bern hat dadurch Zugang zum System.

Erste Daten belegen, dass sich das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung seit der Einführung der Betreuungsgutscheine vergrössert hat und dadurch mehr Familien Zugang zu einem vergünstigten Betreuungsplatz haben. Während 2018 rund 8’300 Kinder einen subventionierten Platz gefunden haben, werden im Gutscheinsystem derzeit Subventionen für rund 15'000 Kinder ausgerichtet. Es werden kaum mehr Wartelisten geführt.

Aktuell sind 362 Kitas und 25 Tagesfamilienorganisationen zum Betreuungsgutscheinsystem zugelassen. Im ganzen Kanton stehen gut 10’000 Vollzeitplätze in Kitas zur Verfügung und es werden pro Jahr über 1,2 Millionen Betreuungsstunden durch Tagesfamilienorganisationen vermittelt.

Ein Kind wird durchschnittlich knapp zwei Tage pro Woche familienergänzend in einer Kita oder Tagesfamilienorganisation betreut. Im Jahr 2022 betrugen die Kosten für die Betreuungsgutscheine, die über den Lastenausgleich mit den Gemeinden verrechnet werden, 75,6 Millionen Franken.

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