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30. November 2023
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Medienmitteilung des Regierungsrates
:
Neue innovative Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Der Kanton Bern vollzieht auf den 1. Januar 2024 einen Systemwechsel in der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Die Betroffenen profitieren von mehr Wahlfreiheit beim Wohnen und zusätzlichen kantonalen Leistungen, die insgesamt betrachtet schweizweit einzigartig sind.

An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Regierungsrat die Verordnung zum Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Er konkretisiert damit das vom Grossen Rat einstimmig erlassene Gesetz, das die Grundlage für mehr Autonomie für Menschen mit Behinderungen schafft und die Finanzierung der Institutionen und Organisationen modernisiert.

Bisher gingen die Gelder des Kantons an die Leistungserbringer. Künftig wird der individuelle Bedarf jedes Menschen mit Behinderung durch Experten einer neuen Fachstelle bzw. der Institutionen abgeklärt. Im Zentrum steht die Frage, was die Person mit Behinderung im Alltag benötigt. Unterstützung gibt es für die Bereiche Betreuung, Wohnen, Arbeit und Freizeit. Das Ergebnis wird von unabhängigen Spezialisten geprüft.

Aus dem Bedarf wird ein persönliches Budget errechnet, mit dem die Betroffenen die für sie nötigen Leistungen selber einkaufen oder als Arbeitgeber im Assistenzmodell agieren können. Die Zielgruppe ist deutlich grösser: Neu profitieren auch Personen ohne IV-Rente allein mit einer Hilflosenentschädigung von den zusätzlichen Angeboten des Kantons. Zudem kann die Arbeit von betreuenden Angehörigen bis zu einem Drittel des erhobenen Bedarfs ebenfalls entschädigt werden.

Ergänzend finanziert der Kanton die Institutionen für definierte Betriebskosten sowie die Infrastruktur mittels einer neuen Pauschale. Das IT-Tool «AssistMe» stellt eine effiziente Abwicklung aller Prozesse sicher. Umfassende Beratungsangebote unterstützen die Menschen mit Behinderungen während der Umstellung. Die Umsetzung des neuen Systems wird schrittweise in den kommenden vier Jahren erfolgen.

Mit diesem Paradigmenwechsel geht der Kanton Bern in hohem Mass über die aktuellen Möglichkeiten der IV-Assistenz und der weiteren Partner in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen hinaus. Er ermöglicht den Betroffenen, selbstbestimmter zu leben und aktiver am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

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