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24. November 2023
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Gemeinsame Medienmitteilung der Kantone Bern und Jura
:
Unterzeichnung des Moutier-Konkordats

Die Regierungen der Kantone Bern und Jura haben das Konkordat unterzeichnet, das den Kantonswechsel von Moutier regelt. Die im Sommer durchgeführte Konsultation bestätigte die positiven und ausgewogenen Lösungen, die im Interesse der Bevölkerung von Moutier und der beiden Kantone gefunden wurden. Die Unterzeichnung ist ein wichtiger Schritt, der den Weg für den parlamentarischen Prozess und die konkrete Umsetzung des Kantonswechsels per 1. Januar 2026 ebnet.

Im Namen ihrer jeweiligen Regierungen haben die jurassische Ministerin Nathalie Barthoulot und der bernische Regierungsrat Pierre Alain Schnegg am heutigen Freitag (24.11.2023) in Moutier das Konkordat über den Kantonswechsel von Moutier unterzeichnet. Diese wichtige Etappe fand in Anwesenheit der Gemeindebehörden und der Medien statt. Sie ebnet den Weg für die Ratifizierung des Textes durch die beiden Kantonsparlamente, die für den Frühling 2024 vorgesehen ist, sowie für die operative Umsetzung des Kantonswechsels per 1. Januar 2026.

Unterstützung der Hauptakteure

Die Stimmberechtigten von Moutier hatten sich am 28. März 2021 in einer Abstimmung, die das Ende der «Jurafrage» bedeutet für den Wechsel ihrer Gemeinde zum Kanton Jura ausgesprochen. Der Entwurf des Konkordats, das den Kantonswechsel regelt, wurde am 16. Mai 2023 an einer Medienkonferenz der beiden Kantone in Moutier vorgestellt. Im Anschluss daran fand eine Konsultation bei den direkt betroffenen institutionellen Akteuren statt. Es handelt sich dabei um die bernische parlamentarische Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen, die jurassische parlamentarische gemischte Sonderkommission für die Aufnahme der Gemeinde Moutier, den Bernjurassischen Rat, die Einwohnergemeinde Moutier, die Kirchgemeinden der drei bernischen Landeskirchen und die Burgergemeinde Moutier.

Die konsultierten Stellen stimmten den vorgeschlagenen Massnahmen im Grossen und Ganzen zu. Ihre Antworten erlaubten es, technische Präzisierungen vorzunehmen und gewisse Formulierungen im Begleitbericht (Vortrag) zu klären. In der Sache bestätigen die beiden Regierungen die positiven und ausgewogenen Lösungen, die im Interesse der Bevölkerung von Moutier und der beiden Kantone ausgehandelt wurden.

Grundzüge des Konkordats

Das Konkordat regelt die wichtigsten Punkte des Kantonswechsels von Moutier, wie die Kontinuität in den Bereichen Verwaltung, Steuern, Schule, Justiz und Spitalwesen, die Vermögensaufteilung, die Ausgleichsbestimmungen in Bezug auf die Finanzströme sowie die Sanierung bestimmter belasteter Standorte. Es regelt auch die Anpassung des Gemeinderechts von Moutier und die Mitwirkung der Bevölkerung von Moutier am politischen Leben im Kanton Jura noch vor dem Kantonswechsel.

Das Konkordat führt auf jurassischer Seite zur Streichung bzw. Aufhebung von Artikel 138 und 139 der jurassischen Kantonsverfassung. Auf bernischer Seite gibt es keine Rechtsgrundlage mehr für weitere Abstimmungen im Zusammenhang mit der Selbstbestimmung der bernjurassischen Gemeinden bezüglich ihrer Kantonszugehörigkeit. Das Konkordat beendet somit den mit der Absichtserklärung von 2012 eingeleiteten Prozess und alle territorialen Streitigkeiten zwischen den beiden Kantonen.

Die beiden Kantonsregierungen werden später in Vollzugsvereinbarungen die Themen regeln, die weder einer Zustimmung der Kantonsparlamente noch einer Volksabstimmung bedürfen.

Im Interesse beider Kantone

Das Konkordat wurde so konzipiert und aufgebaut, dass ein Wechsel der Kantonszugehörigkeit unter den bestmöglichen Bedingungen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Moutier sowie der beiden Kantone gewährleistet ist.

Die Unterzeichnung des Konkordats bestätigt die Rückkehr zu normalisierten Beziehungen zwischen den beiden Kantonen. Diese verpflichten sich im Geiste des Bundesfriedens, der durch die Bundesverfassung garantiert ist, zur Einhaltung ihrer Gebietsgrenzen.

Zum Konkordat und Vortrag

Nächste Etappen

Frühling 2024                 

  • Genehmigung des Konkordats durch die beiden Kantonsparlamente

22.09.2024                     

  • Kantonale Abstimmungen über das Konkordat und Aufhebung von Artikel 139 der jurassischen Kantonsverfassung

Sommer/Herbst 2025     

  • Abstimmung in der Bundesversammlung

01.01.2026                    

  • Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura
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