Der Regierungsrat hat mit der Verabschiedung der Organisationsverordnung die rechtliche Grundlage geschaffen, damit die GSI ab 1. August 2021 auch in den Rechtsverbindlichkeiten nach der neuen Organisation handeln kann. Die zentralen Aufgaben inkl. jene des ehemaligen Rechtsamts werden alle im Generalsekretariat gebündelt; aus dem Rechtsamt wird die Rechtsabteilung. Das Kantonsarztamt sowie das Kantonsapothekeramt werden in das Gesundheitsamt integriert und heissen neu «Kantonsärztlicher Dienst» (KAD) unter der Leitung der Kantonsärztin und «Pharmazeutischer Dienst» (PAD) unter der Leitung des Kantonsapothekers. Im PAD ist auch die Kantonale Ethikkommission für die Forschung administrativ angesiedelt. Die Aufgaben des ehemaligen Alters- und Behindertenamts werden auf die neuen Fachämter GA und AIS aufgeteilt.
Weiterhin sind der Direktion die Gleichgestellten Organisationseinheiten (Pädagogisches Zentrum für Hören und Sprache Münchenbuchsee, Schulheim Schloss Erlach und Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik Landorf Köniz-Schlössli Kehrsatz) unterstellt. Die aktuelle Zuständigkeit der GSI für die Sonderschulen sowie für die Förder- und Schutzmassnahmen für Kinder und Jugendliche werden per 01. Januar 2022 an die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) respektive die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) übergehen.
Aufgrund der Reorganisation der GSI müssen zahlreiche Artikel, Absätze und Buchstaben der geltenden OrV GSI aufgehoben, geändert oder neu eingefügt werden. Dadurch leidet die Übersichtlichkeit und Lesbarkeit, weshalb die OrV GSI totalrevidiert wird.
Im Rahmen der Reorganisation der GSI werden keine Stellen abgebaut. Die Reorganisation hat keine Auswirkungen auf die Gemeinden oder die Volkswirtschaft aber durch die Bündelung von Kräften und der Zusammenführung von ähnlichen Aufgaben und Prozessen können Synergien genutzt sowie die Servicequalität verbessert werden. Zudem folgt die Direktion damit der Ausrichtung für eine integrierte Versorgung, wie sie im Gesundheitswesen, im Sozialwesen und bei den Integrationsaufgaben vermehrt umgesetzt wird.
Hinweis
Fritz Nyffenegger wird neuer Vorsteher des Gesundheitsamts des Kantons Bern
Der Regierungsrat hat Fritz Nyffenegger zum Vorsteher des neuen Gesundheitsamts (GA) per 1. August 2021 ernannt. Seit dem 1. Januar 2020 leitet er das Spitalamt. Im neuen Gesundheitsamt werden die bisherigen Aufgabenbereiche des Spitalamts, des Kantonsarztamts und des Kantonsapothekeramts vereinigt. Zudem übernimmt es aufgrund der Aufteilung des Alters- und Behindertenamts die daraus resultierenden Aufgaben in der Gesundheitsversorgung.
Fritz Nyffenegger war von 2010 bis 2019 Leiter des Spitals Frutigen und zudem Leiter Betriebe in der Geschäftsleitung der Spitäler fmi AG im Range eines Vizedirektors. Von 2010 bis 2016 war er Direktor des Pflegeheims Frutigland. Der neue Vorsteher des Gesundheitsamts ist 60 Jahre alt und Dipl. Maschineningenieur FH mit Nachdiplomstudium Betriebswirtschaft FH/NDS. Fritz Nyffenegger engagiert sich nebenberuflich als Bergführer und Bergretter und war langjähriger Ausbildner und Vorstandsmitglied der Alpinen Rettung Bern. Als Präsident des Vereins Interlaken Hostels & Adventure ist er zudem Mitglied im Vorstand der Tourismus-Organisation Interlaken. Er ist verheiratet, Vater von zwei erwachsenen Söhnen und lebt in Unterseen.