Die Sozialdienste der bernischen Gemeinden nehmen verschiedene Aufgaben im Auftrag der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) wahr. Diese Leistungen wurden bis Ende 2016 vom Kanton indirekt durch die Finanzierung von Stellen abgegolten. Seit Anfang 2017 werden die Gemeinden in Form von Fallpauschalen entschädigt, die sich nach den tatsächlich erbrachten Leistungen richten.
Bei der Einführung der Fallpauschale ist der Kanton noch davon ausgegangen, dass er nicht die Gesamtkosten der Gemeinden abgelten muss. Deshalb hat er die Fallpauschalen um 10 Prozent gekürzt. Ende 2016 hat das kantonale Verwaltungsgericht jedoch entschieden, dass der Kanton die gesamten Aufwendungen der Gemeinden für den Kindes- und Erwachsenenschutz entschädigen muss. Deshalb hat der Regierungsrat die Kürzung rückgängig gemacht. Die neu festgelegten Fallpauschalen sind um rund 11 Prozent höher als die bisherigen Ansätze. Damit können die Gemeinden ihre Leistungen bei gleichbleibender Qualität erbringen. Neu gelten die Fallpauschalen auch für die Burgerliche KESB.
Die Mehrkosten von 5,9 Millionen Franken werden dem Lastenausgleich zwischen Kanton und Gemeinden angerechnet. Damit wird die nachträgliche Kostenverschiebung zulasten des Kantons ausgeglichen.