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21. September 2018
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Aktualisierung der Eigentümerstrategie für die Bedag Informatik AG (Bedag)
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Bedag bleibt kantonseigenes Informatikunternehmen

Der Kanton Bern hält mit der Bedag weiterhin ein kantonseigenes Informatikunternehmen und behält damit als Eigentümer die Hoheit über die Bearbeitung und Speicherung der sensiblen Daten der Kantonsverwaltung. Die Bedag bleibt eine eigenständige Aktiengesellschaft, soll jedoch besser in die Informatikführung der Kantonsverwaltung integriert werden. Das Unternehmen kann weiterhin Dienstleistungen für Dritte ausserhalb der Bernischen Kantonsverwaltung anbieten. Aufgrund der beschaffungsrechtlichen Rahmenbedingungen hat sich dieser Anteil in Zukunft jedoch auf 20 Prozent zu beschränken. Der Regierungsrat hat die Eigentümerstrategie entsprechend dieser Leitlinien aktualisiert. Gleichzeitig legt er dem Grossen Rat gestützt auf ein überwiesenes Postulat einen Bericht über die Ergebnisse der Prüfung eines Verkaufs der Bedag vor.

Der Regierungsrat hat sich in den vergangenen drei Jahren vertieft mit dem Verhältnis des Kantons Bern zu der sich zu 100 Prozent in seinem Eigentum befindenden Bedag auseinandergesetzt. Zum einen stellten sich vermehrt beschaffungsrechtliche Fragen, denn der Drittkundenanteil der Bedag von aktuell rund 25 Prozent übersteigt den gemäss EU-Rechtsprechung zulässigen Anteil von 20 Prozent (sog. Teckal-Urteil). Zum anderen hat das Kantonsparlament in der Septembersession 2016 ein Postulat von Grossrat Köpfli überwiesen, das den Regierungsrat beauftragt, den Verkauf der Bedag zu prüfen. In seiner Vorstossantwort hat der Regierungsrat zugesichert, einen Verkauf und weitere Strategievarianten unter Einbezug unabhängiger Experten zu prüfen.

Regierungsrat will Hoheit über Daten der Kantonsverwaltung behalten

Im Rahmen der Aktualisierung der Eigentümerstrategie wurden folgende fünf Varianten geprüft: Ein Verkauf, ein Teilverkauf des Bereichs Software, der Zusammenschluss mit anderen Informatikunternehmen im öffentlichen Sektor, eine Reintegration in die Kantonsverwaltung sowie der Status quo. Gestützt darauf hat der Regierungsrat im Februar 2017 erste Stossrichtungsentscheide bezüglich der Strategievarianten gefällt und dabei bekräftigt, dass er die Hoheit über die von der Kantonsverwaltung bearbeiteten Daten behalten will. Dies entspricht gängiger Praxis, denn kein Kanton hat die Datenhaltung und die Datenbewirtschaftung an ein privatwirtschaftliches Unternehmen ausgelagert. Der Regierungsrat hat sich deshalb für den Status Quo ausgesprochen.

Unabhängige Experten empfehlen optimierten Status Quo

Im August 2017 hat der Regierungsrat die Aufträge für die in seiner Antwort auf das Postulat Köpfli zugesicherten unabhängigen Expertengutachten erteilt. Dabei wurden die Strategievarianten aus verschiedenen Blickwinkeln beurteilt: Staatsrechtliche, politische und ordnungspolitische Aspekte (Prof. Markus Müller, Universität Bern), Informatikorganisation und -führung (Prof. Jens Dibbern, Universität Bern), Beschaffungsrecht (Dr. Christoph Jäger, Rechtsanwalt, Bern).

Die Gutachter empfehlen, dass der Kanton Bern die Bedag weiterhin als kantonseigenes Informatikunternehmen behält. Sie soll jedoch besser in die Führung der Informatik der Kantonsverwaltung integriert werden. Ein ganzer oder teilweiser Verkauf sowie die Reintegration in die Kantonsverwaltung standen für die Gutachter nicht im Vordergrund. Aus beschaffungsrechtlichen Überlegungen empfehlen die Gutachter, die Rechtsform der Holding zu prüfen. Dabei würden die Bereiche Rechenzentrum und Software je in eine Aktiengesellschaft aufgeteilt und unter ein Holdingdach gestellt.

Regierungsrat folgt Empfehlungen der Gutachter

Der Regierungsrat ist den Empfehlungen der Gutachter gefolgt. Der Kanton Bern hält mit der Bedag weiterhin ein kantonseigenes Informatikunternehmen und behält damit als Eigentümer die vollständige Hoheit über die Bewirtschaftung und Speicherung der sensiblen Daten der Kantonsverwaltung. Die Bedag hat weiterhin für sichere, zuverlässige, hoch verfügbare und kostengünstige Dienstleistungen in erster Linie zugunsten der Kantonsverwaltung zu sorgen, namentlich im Bereich des Rechenzentrums und als IT-Plattform. Im Weiteren teilt der Regierungsrat die Einschätzung der Experten, dass ein Verkauf der Bedag hohe Risiken insbesondere in den Bereichen Sicherheit, Schutz und Verfügbarkeit der sensiblen Daten der Kantonsverwaltung birgt und damit eine Auslagerung nicht in Frage kommt.

Die Bedag bleibt somit eine eigenständige Aktiengesellschaft. Als dezentrale Verwaltungseinheit soll sie jedoch besser in die Informatikführung der Kantonsverwaltung integriert werden. Das Zusammenwirken zwischen Kanton und Bedag wird in Ausführungsbestimmungen zu regeln sein. Dazu gehören insbesondere die Preisbildung gegenüber dem Kanton, die Steuerung und Koordination des Leistungsbezugs sowie der Pflichtkonsum des Kantons im Bedag-Rechenzentrum. Das Unternehmen kann weiterhin Dienstleistungen für Dritte ausserhalb der Bernischen Kantonsverwaltung anbieten. Aufgrund der beschaffungsrechtlichen Rahmenbedingungen hat sich dieser Anteil in Zukunft jedoch auf 20 Prozent zu beschränken.

Der Regierungsrat hat die Eigentümerstrategie gemäss diesen Leitlinien aktualisiert sowie Bedag und Verwaltung mit den entsprechenden Umsetzungsarbeiten beauftragt. Gemäss den Empfehlungen der externen Experten wird auch die Bildung einer Holding oder Alternativen geprüft, um die Bereiche Rechenzentrum und Software in eigenständige Aktiengesellschaften zu trennen. Diese könnte der Kanton als Eigentümer beschaffungsrechtlich unterschiedlich behandeln: Pflichtbezug der Kantonsverwaltung beim Rechenzentrum, freie Ausschreibung im Bereich Software.

Weiter hat der Regierungsrat den Bericht gemäss dem überwiesenen Postulat Köpfli zu Handen des Grossen Rates verabschiedet.

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