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08. März 2012
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Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum AKW Mühleberg
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Der Regierungsrat will seine Energiepolitik mit Energieeffizienz und erneuerbaren Energien fortsetzen

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverwaltungsgericht gestern das Urteil betreffend Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg veröffentlicht hat.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverwaltungsgericht gestern das Urteil betreffend Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg veröffentlicht hat. Der Regierungsrat wird nun das Urteil im Detail analysieren und die Situation und das weitere Vorgehen beraten. Im Vordergrund stehen dabei Fragen um die künftige Strategie der BKW, die Energiestrategie des Kantons sowie die finanziellen Auswirkungen auf den Kanton Bern. Mit Blick auf die Beratungen im Regierungsrat steht Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer, kantonale Energiedirektorin, in engem Kontakt mit der Unternehmensspitze der BKW.

Der Regierungsrat hat bereits im 2006 mit seiner Energiestrategie den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. Die Strategie zeigt den Weg auf, wie der Kanton seine Energieversorgung künftig ohne Atomstrom und mit einer Steigerung der Energieeffizienz und der Förderung erneuerbarer Energien sicherstellen kann. Mit der Inkraftsetzung des revidierten Energiegesetzes Anfang 2012 hat der Regierungsrat bereits ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Strategie beschlossen. Im Weiteren hat die Regierung seit einigen Jahren ein Förderprogramm in Kraft und setzt sich auch bei konkreten Projekten zum Ausbau der Wasserkraft für eine rasche Umsetzung ein.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit der eingeleiteten Energiepolitik die notwendigen Schritte für einen Ausstieg aus der Atomenergie eingeleitet sind. Diese Politik gilt es in den nächsten Jahren konsequent fortzusetzen und allenfalls auch weiter zu verstärken.

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