Die langjährigen Bestrebungen zur Verbesserung der Luftqualität zeigen Wirkung. Nach 25 Jahren hat sich die Luftqualität im Kanton Bern markant verbessert. So hat beispielsweise die Belastung mit Schwefeldioxid (SO2) um rund 90 Prozent, mit Stickstoffdioxid (NO2) und mit Feinstaub um 40 bis 50 Prozent abgenommen. Flächendeckende übermässige Belastungen treten heute kaum mehr auf. Problematisch bleiben die Ozon-Belastung im Sommer und die Feinstaub-Belastung im Winter.
Neue Vorgaben auf Bundesebene
Der Massnahmenplan Luftreinhaltung aus dem Jahr 2001 wurde nun der technischen Entwicklung und den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen im Bereich Lufthygiene angepasst. Ebenfalls gilt es, neue rechtliche Vorgaben auf Bundesebene zu berücksichtigen.
Massnahmen, die sich bewährt haben, sollen im revidierten Massnahmenplan 2015/2030 weitergeführt werden. Bereits umgesetzte Massnahmen sollen gestrichen werden. Die überarbeitete Planung umfasst 13 Massnahmen in den Bereichen Verkehr, Maschinen und Motoren, Feuerungen, Industrie und Gewerbe sowie Landwirtschaft.
Feinstaubbelastung weiter reduzieren
Die Massnahmen im Verkehrsbereich sollen zu einem umweltfreundlicheren Verkehrsablauf beitragen. Angepasst werden die Regelungen für verkehrsintensive Vorhaben wie beispielsweise grosse Einkaufszentren. Dank dem Fahrleistungsmodell wurden solche Projekte an den richtigen Standorten und nicht auf der grünen Wiese realisiert. In Zukunft soll diese Steuerung über den kantonalen Richtplan sichergestellt werden. Zur weiteren Reduktion der Feinstaubbelastung aus kleinen Holzfeuerungen beantragt der Kanton Bern beim Bund die Einführung einer Messpflicht für mit Holz befeuerte Zentralheizungen. In Industrie und Gewerbe geht es vor allem um das Optimieren des Vollzugs der bestehenden Vorschriften. Im Bereich Landwirtschaft soll zusammen mit den betroffenen Kreisen eine einheitliche Vollzugspraxis zur Reduktion der Ammoniak-Emissionen erarbeitet werden, die verhältnismässig und möglichst wirkungsvoll ist.
Der revidierte Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2015/2030 geht Mitte September in die Mitwirkung und soll im kommenden Jahr in Kraft treten.
Die 13 Massnahmen in der Übersicht
Neue Massnahmen
- Mobilitätsmanagement: Schaffung einer Koordinationsstelle, welche die verschiedenen Aktivitäten innerhalb der kantonalen Verwaltung und weiterer Akteure koordiniert und vernetzt. Der Kanton führt in der Verwaltung ein betriebliches Mobilitätsmanagement ein und positioniert sich damit als glaubwürdiger und engagierter Partner.
- Mobility Pricing: Der Regierungsrat beantragt beim Bund, bei der Differenzierung der Abgaben im Rahmen von Mobiliy Pricing die Erfordernisse der Luftreinhaltung zu berücksichtigen.
- Kleine Holzfeuerungen: Der Regierungsrat beantragt beim Bund folgende Massnahmen: Messpflicht für Zentralheizungen, Anpassen des CO-Emissionsgrenzwertes an den Stand der Technik, Festlegen von Betriebsvorschriften, die einen emissionsarmen Betrieb gewährleisten (z.B. Wärmespeicher, Brennstoffart).
- Minderung von Ammoniak-Emissionen: Die diffusen Ammoniak-Emissionen aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung werden reduziert.
Bestehende Massnahmen, die weitergeführt werden:
- Verkehrsintensive Vorhaben: Der Kanton bezeichnet im Richtplan die Standorte für Verkehrsintensive Vorhaben und bestimmt die Vorgaben für die Festlegung dieser Standorte. Angestrebt werden möglichst kurze Wege für den motorisierten Individualverkehr sowie ein möglichst hoher Anteil des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs).
- Stark belastete Verkehrsachsen: An diesen Verkehrsachsen ist mit stufengerechten Massnahmen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte bis 2030 anzustreben.
- Verkehrsverlauf emissionsarm gestalten: Auf stark befahrenen Strassen im Siedlungsgebiet ist der Verkehrsablauf möglichst emissionsarm zu gestalten. Im Vordergrund stehen Massnahmen zur Verstetigung und Lenkung des Verkehrs; wenn immer möglich ist der Verkehr von Wohnquartieren fernzuhalten.
- Transporte der öffentlichen Hand: Kanton und Gemeinden berücksichtigen bei ihren Aufträgen und Beschaffungen Transportfahrzeuge, die beim Ausstoss von Luftschadstoffen dem Stand der Technik entsprechen.
- Baustellenähnliche Anlagen und Firmenareale: Auf baustellenähnlichen Anlagen (Kiesgruben, Steinbrüche, Deponien usw.) sowie auf Firmenarealen werden für dieselbetriebene Maschinen und Geräte die gleichen Vorgaben wie auf Baustellen angeordnet.
- Grosse Feststofffeuerungen: Anlagebetreiber treffen geeignete Massnahmen, um das korrekte Funktionieren der Anlage sicherzustellen und Ausfälle frühzeitig zu beheben. Teillast bzw. Ein-/Ausbetrieb werden vermieden.
- Feuerungen von Grossemittenten: Das beco ordnet zusätzlich zu den allgemeinen Massnahmen zur Emissionsbegrenzung alle technischen und betrieblichen Massnahmen an, die geeignet und verhältnismässig sind, um die Emissionen weiter zu reduzieren.
- Industrielle Grossemittenten: Gleiche Massnahmen wie den Feuerungen von Grossemittenten.
- Funktionskontrolle bei Abluftreinigungsanlagen: Anlagebetreiber treffen geeignete Massnahmen, um das korrekte Funktionieren der Anlage sicherzustellen und um Ausfälle frühzeitig zu beheben.