Die Jahresrechnung 2016 des Kantons Bern schliesst mit folgenden Eckwerten ab:
in CHF Millionen | Voranschlag 2016 |
Rechnung 2016 |
Abweichung Voranschlag |
Aufwand | 10'555 | 10'666 | 111 |
Ertrag | 10'775 | 10'888 | 113 |
Saldo Laufende Rechnung | 219 | 221 | 2 |
Nettoinvestitionen | 529 | 440 | -89 |
Finanzierungssaldo | 132 | 139 | 8 |
Bei einem Aufwand von 10‘666 Mio. Franken und einem Ertrag von 10‘888 Mio. Franken schliesst die Laufende Rechnung mit einem Überschuss von 221 Mio. Franken ab. Der Voranschlag für das Jahr 2016 rechnete mit einem Plus von 219 Mio. Franken. Aufwand und Ertrag liegen je rund 110 Mio. Franken über dem Voranschlag, was lediglich rund einem Prozent des Gesamtumsatzes entspricht.
Die Nettoinvestitionen liegen mit 440 Mio. Franken rund knapp 90 Mio. Franken unter dem Budget. Diese konnten vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden. Der Finanzierungssaldo beläuft sich auf plus 139 Mio. Franken, budgetiert waren Überschuss von 132 Mio. Franken. Die Gesamtrechnung (Laufende Rechnung und Investitionsrechnung) ermöglicht somit einen Schuldenabbau von knapp 140 Mio. Franken.
Minderaufwand und höhere Steuererträge
Positiv auf das Ergebnis ausgewirkt haben sich Budgetunterschreitungen beim Personalaufwand (32 Mio. Franken) sowie bei den Abschreibungen und Zinsen (43 Mio. Franken). Ebenfalls unter den Budgetwerten liegen die Ausgaben für Ergänzungsleistungen (36 Mio. Franken). Einnahmenseitig fallen höhere Steuererträge (97 Mio. Franken), Entgelte (53 Mio. Franken) sowie Vermögenserträge (70 Mio. Franken) ins Gewicht.
Mehrausgaben im Sozial-, Alters- und Langzeitbereich sowie im Gesundheitswesen
Der bereits in der Rechnung 2015 festgestellte Trend zu Mehrausgaben im Sozial-, Alters- und Langzeitbereich sowie im Gesundheitswesen setzt sich fort. Das Budget für die somatische Spitalversorgung wurde im vergangen Jahr um 65 Mio. überschritten. Dies ist in erster Linie auf höhere Leistungsabgeltungen aufgrund höherer Tarife, auf mehr Pflegetage in der Rehabilitation und mehr ausserkantonale Hospitalisationen zurückzuführen. Die Kosten im Sozialbereich liegen rund 28 Mio. Franken über dem Voranschlag. Gegenüber der Rechnung 2015 zeigt sich eine Kostenzunahme von lediglich 6 Mio. Franken oder rund 1,4 Prozent. Im Alters- und Langzeitbereich wurde das Budget um rund 9 Mio. Franken überschritten, da insbesondere im stationären Bereich ein steigender Pflegebedarf zu verzeichnen ist. Weitere Budgetüberschreitungen waren bei den Prämienverbilligungen (26 Mio. Franken), bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (12 Mio. Franken), beim Straf- und Massnahmenvollzug (13 Mio. Franken) sowie im Bildungsbereich bei der Sekundarstufe II (29 Mio. Franken) festzustellen.
Investitionen deutlich unter dem Budget
Von den geplanten Investitionsmitteln von knapp 530 Mio. Franken wurden lediglich 440 Mio. Franken beansprucht. Aufgrund von Verzögerungen fielen die Investitionsbeiträge für Projekte der regionalen Spitalzentren und des Inselspitals um 31 Mio. Franken tiefer aus als geplant. Auch in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Tourismus- und Regionalentwicklung waren 11 Mio. Franken tiefere Investitionsausgaben zu verzeichnen.
Finanzpolitische Perspektiven bleiben anspruchsvoll
Trotz des positiven Rechnungsabschlusses 2016 bleiben die finanzpolitischen Perspektiven anspruchsvoll. Die negativen Zahlenwerte des durch den Grossen Rat im November 2016 genehmigten Aufgaben-/Finanzplans 2018–2020 machen deutlich, dass der bernische Finanzhaushalt mittelfristig aus dem Gleichgewicht zu geraten droht – und zwar auch ohne zusätzliche Belastungen aus der Steuergesetzrevision 2019, mit welcher die Umsetzung der kantonalen Steuerstrategie angegangen werden soll. Angesichts dieser Ausgangslage hat der Regierungsrat bereits im vergangenen Herbst die Erarbeitung eines Entlastungspaketes eingeleitet. Vordringliches Ziel des Entlastungspaketes ist es, dem Grossen Rat im kommenden August 2017 einen ausgeglichenen Voranschlag 2018 und Aufgaben-/Finanzplan 2019–2021 vorzulegen. Darüber hinaus will der Regierungsrat auch die nachhaltige Finanzierung der Steuergesetzrevision 2019 sicherstellen. Aufgrund des Abstimmungsergebnisses vom 12. Februar 2017 zur Unternehmenssteuerreform III prüft der Regierungsrat derzeit allfällige Anpassungen an dieser Vorlage. Die Steuergesetzrevision 2019 wird voraussichtlich Ende März 2017 in die Vernehmlassung geschickt.
Der Regierungsrat beabsichtigt, der Öffentlichkeit die erarbeiteten Entlastungsmassnahmen im August 2017 zusammen mit den Ergebnissen des Voranschlags 2018 und Aufgaben-/Finanzplans 2019–2021 zu präsentieren. Gleichzeitig wird der Regierungsrat zu diesem Zeitpunkt auch die Vorlage zur Steuergesetzrevision 2019 an den Grossen Rat verabschieden. Dies wird es dem Grossen Rat ermöglichen, anlässlich der Novembersession 2017 eine umfassende finanz- und steuerpolitische Grundsatzdiskussion zu führen.