In der Novembersession hat der Grosse Rat den Voranschlag 2015 genehmigt. Auf dieser Grundlage und gestützt auf die vor einem Jahr vom Grossen Rat im Lehreranstellungsgesetz und im Personalgesetz verankerte lohnpolitische Zielsetzung eines Gehaltsaufstiegs von 1,5 Prozent pro Jahr hat der Regierungsrat die Lohnmassnahmen für das Kantonspersonal und die Lehrkräfte für das Jahr 2015 festgelegt. Wie bereits im vergangenen Jahr stehen für den individuellen Gehaltsaufstieg 1,5 Prozent der Lohnsumme zur Verfügung. Davon sind 0,9 Prozent als zusätzliche Mittel ordentlich budgetiert. Weitere 0,6 Prozent können aus den Rotationsgewinnen finanziert werden. Diese entstehen, wenn jüngere Mitarbeitende mit tieferen Löhnen ältere Mitarbeitende (bei Pensionierungen oder Stellenwechseln) ersetzen, die bei gleicher Funktion aufgrund der Berufserfahrung ein höheres Gehalt bezogen.
Die Lohnmassnahmen 2015 werden beim Kantonspersonal leistungsbezogen und individuell vollzogen. Bei den Lehrkräften erfolgt der Lohnaufstieg einheitlich in Abhängigkeit von der Anzahl Berufserfahrungsjahre. Dabei gilt wie bereits im vergangenen Jahr das Prinzip, dass die Lohnentwicklung von jüngeren Lehrkräften höher ist als von älteren.
Zusätzliche Mittel für Ausgleich von Lohnrückständen
Für das Jahr 2015 gewährt der Regierungsrat dem Kantonspersonal und den Lehrkräften einen Teuerungsausgleich von 0,1 Prozent. Damit kann die voraussichtliche Teuerungsentwicklung des Jahres 2014 ausgeglichen werden.
Im Budget 2015 waren für den Teuerungsausgleich gestützt auf frühere Prognosen 0,3 Prozent vorgesehen. Die frei gewordenen 0,2 Prozent setzt der Regierungsrat nun dafür ein, um Mitarbeitenden mit ausgeprägtem Lohnrückstand und guten Leistungen in Einzelfällen einen zusätzlichen Lohnaufstieg zu gewähren. Auch Lehrkräften mit ausgeprägtem Lohnrückstand wird ein zusätzlicher Gehaltsaufstieg gewährt.
Trotz Lohnmassnahmen Nettolohneinbussen bei einem Teil des Personals
Trotz dieser Lohnmassnahmen müssen rund 20 Prozent des Personals – vorwiegend ältere Mitarbeitende – ab Januar 2015 mit teils deutlichen Nettolohneinbussen rechnen. Die im neuen Pensionskassengesetz festgelegten Beiträge liegen bei älteren Mitarbeitenden über den heutigen Abzügen. Zudem sind ab Januar 2015 zusätzlich zu den ordentlichen Pensionskassenbeiträgen Finanzierungsbeiträge von 1,7 Prozent (wie bis anhin für die Lehrkräfte) bzw. 0,95 Prozent (neu für die Kantonsangestellten) für die beschlossene Sanierung der Bernischen Pensionskasse BPK und der Bernischen Lehrerversicherungskasse BLVK zu leisten.