Kantonale Wahlen 2026: Detailbestimmungen und Termine
Der Regierungsrat hat die Bestimmungen und Termine für die kantonalen Wahlen vom Sonntag, 29. März 2026, festgelegt. Sie betreffen die Wahlen des Grossen Rates, des Regierungsrates und des Bernjurassischen Rates:
Einreichung Wahlvorschläge:
- Grosser Rat / Bernjurassischer Rat: Montag, 12. Januar 2026, 12.00 Uhr
- Regierungsrat: Montag, 26. Januar 2026, 12.00 Uhr
Einreichung Listen- und Unterlistenverbindungen
- Grosser Rat / Bernjurassischer Rat: Montag, 19. Januar 2026, 12.00 Uhr
Ein allfälliger zweiter Wahlgang für den Regierungsrat findet am Sonntag, 3. Mai 2026, statt. Für die kantonalen Gesamterneuerungswahlen vom 29. März 2026 gelten erstmals die Bestimmungen betreffend Transparenz bei der Kampagnenfinanzierung. Weitere Informationen und Unterlagen zu den Wahlen finden Sie unter www.be.ch/wahlen.
Regierungsrat lehnt Rettungsschirm für systemkritische Energieversorgungsunternehmen ab
Der Regierungsrat lehnt die vom Bund vorgeschlagene Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) bis Ende 2031 ab. Er hat sich bereits bei der Einführung des Gesetzes sowie in seinen Antworten auf parlamentarische Vorstösse gegen einen bundesrechtlichen Rettungsschirm für systemkritische Energieversorgungsunternehmen ausgesprochen. Die Unterstellung solcher Unternehmen unter einen Rettungsschirm ist ein tiefgreifender Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Selbst finanziell gesunde Unternehmen sind gezwungen, einen Vertrag abzuschliessen, Kosten zu tragen und umfassende Verhaltens- und Informationspflichten zu erfüllen. Zudem verschafft die Einstufung als «systemkritisch» den Unternehmen eine implizite Staatsgarantie, was den Wettbewerb verzerrt. Die alternativen und bereits beschlossenen Massnahmen reichen aus, um die Transparenz zu erhöhen und die Marktaufsicht zu stärken.
Vernehmlassung zur Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes eröffnet
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes (SpVG) eröffnet. Die vorgeschlagene Teilrevision verfolgt zwei Ziele: Erstens soll die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung von versorgungsrelevanten Listenspitälern verbessert werden. Zweitens soll mit der Revision die Grundlage für die Einführung einer digitalen Gesundheitsplattform geschaffen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. September 2025.
Lotteriefondsbeiträge an Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
Der Kanton Bern unterstützt 21 Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in Afrika, Asien und Südamerika mit insgesamt 2,98 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds. Damit sollen Grundbedürfnisse sichergestellt und die Lebensbedingungen verbessert werden. Mit den Beiträgen werden unter anderem Projekte zur Bekämpfung und Behandlung von Lepraausbrüchen in Bangladesch und Nepal unterstützt. Mit weiteren Beiträgen wird ein besserer Zugang zu sauberem Wasser, sanitären Einrichtungen und nährstoffreicher Nahrung in Nord-Uganda, Westbengalen und dem Tschad ermöglicht. Unterstützung geht auch an ein Projekt in Senegal, das die Ausbildung von Jugendlichen im Bereich Solartechnik fördert. Durch die Ausbildung erhalten die jungen Menschen eine berufliche Perspektive vor Ort, und gleichzeitig wird ein Beitrag zum Ausbau von erneuerbaren Energien geleistet.