Der Regierungsrat hat die von 1457 Personen unterzeichnete Petition «Der Aarepfad gehört zum Aarebad» zur Kenntnis genommen. Die Petition verlangt unter anderem, dass der Trampelpfad für Aareschwimmerinnen und -schwimmer in Muri erhalten bleibt, ökologisch verträglich gestaltet wird und vom Aarebad (Muribad) her zugänglich bleibt. Die Gemeinde Muri hat Ende August einen Informationsanlass zum Aarepfad durchgeführt, an welchem der Kanton Bern mit Regierungspräsident Christoph Neuhaus, Bau- und Verkehrsdirektor, und einer Fachperson des Amts für Landwirtschaft und Natur vertreten war. In seiner Antwort auf die Petition betont der Regierungsrat, dass gemäss den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton im Gebiet des Trampelpfads der Schutz und die Entwicklung der natürlichen Auenlandschaft Vorrang haben. Deshalb sind bauliche Sicherungsmassnahmen für den Trampelpfad gesetzlich nicht zulässig. Solche Eingriffe wären aber auch nicht sinnvoll, weil eine punktuelle Ufersicherung lediglich dazu führen würde, dass die Erosionsprozesse an anderer Stelle fortschreiten. Dies würde eine durchgehende Uferverbauung nötig machen, die der angestrebten natürlichen Entwicklung der Auenlandschaft zuwiderläuft. Mit dem weiter landeinwärts verlaufenden Uferweg sind nach wie vor ein direkter Zugang zum Muribad und eine Wegverbindung zwischen dem Muribad und der Augutbrücke gewährleistet.
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