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19. Mai 2005
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Kurzinformation aus dem Regierungsrat

Masterdiplom soll Voraussetzung für Eintrag ins Anwaltsregister sein

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern verlangt, dass Anwältinnen und Anwälte für einen Eintrag im Anwaltsregister künftigüber ein Masterdiplom verfügen müssen. Damit unterstützt er die vom Bund vorgeschlageneÄnderung des Anwaltsgesetzes. Die Anpassung ist wegen der neuen Bologna-Richtlinien nötig. Bisher brauchte es für einen Eintrag ins Anwaltsregister ein Lizenziat der Rechte. Mit der Umsetzung der Erklärung von Bologna wird dieser Titel durch den neuen Titel eines Masters ersetzt. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund damit, dass Kandidatinnen und Kandidaten bereits vor ihrem Masterabschluss zum Praktikum zugelassen werden sollen. Die Kantonsregierung bezweifelt, ob Inhaber des neu geschaffenen Bachelordiploms fachlich weit genug sind, um vom Praktikum voll profitieren zu können. Es stelle sich auch die Frage, ob es neben einer praktischen Vollzeitausbildungüberhaupt möglich sei, nebenbei das Masterstudium weiter zu verfolgen oder sogar abzuschliessen.


Roland Näf neu im Grossen Rat

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Roland Näf (SP, Muri) als in den Grossen Rat gewählt erklärt. Roland Näf ersetzt Regula Ochsner (SP, Liebefeld), die per sofort ihren Rücktritt aus dem Grossen Rat erklärt hat.


Beiträge 2005 an ausserkantonale Mittel- und Berufsschulen

aid. Für das Jahr 2005 hat der Regierungsrat des Kantons Bern Beiträge von 15,8 Millionen Franken an ausserkantonale Mittel- und Berufsschulen bewilligt, die von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Bern besucht werden. Durch verschiedene interkantonale Schulabkommen ist der Kanton Bern verpflichtet, Beiträge für bernische Schülerinnen und Schüler zu entrichten, die Schulen in anderen Kantonen besuchen. Im Gegenzug bezahlen die anderen Kantone ihrerseits Entschädigungen für ihre Schülerinnen und Schüler an bernischen Mittel- und Berufsschulen. Diese Entschädigungen dürften sich für das Jahr 2005 auf 14,5 bis 15,5 Millionen Franken belaufen.


Spitalzentrum Biel AG und Spital Region Oberaargau AG: Kredite für Erneuerungsprojekte

aid. Für die Erarbeitung einer Gesamtentwicklungs- und Erneuerungskonzeptstudie für die Spitalzentrum Biel AG hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Kredit von 345'000 Franken bewilligt. Die Sanierung der alten Gebäude des Spitalzentrums Biel ist dringend notwendig. Die Erneuerungskonzeptstudie soll eine Basis für die anstehenden Sanierungsetappen schaffen. Einen weiteren Kredit von 220'000 Franken hat die Kantonsregierung zuhanden der SRO Spital Region Oberaargau AG verabschiedet. Die Mittel werden für den Ersatz des Beatmungsgeräts und derÜberwachungsmonitore in den Spitälern Langenthal und Niederbipp eingesetzt.

 

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