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10. September 2015
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Regionen Oberaargau, Emmental, Thun Oberland-West und Oberland-Ost
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Liste der gemeinsam finanzierten Kulturinstitutionen steht

In den vier Regionen Oberaargau, Emmental, Thun Oberland-West und Oberland-Ost werden in Zukunft insgesamt 27 Kulturinstitutionen gemeinsam vom Kanton und allen Gemeinden der jeweiligen Region finanziert. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Anhang der Kulturförderungsverordnung entsprechend angepasst. Die Auswahl der gemeinsam finanzierten Institutionen erfolgte aufgrund einer Konsultation und einer Beurteilung der Institutionen durch die Erziehungsdirektion des Kantons Bern, die jeweilige Standortgemeinde und Vertretungen der Regionsgemeinden.

Am 1. Januar 2013 ist das kantonale Kulturförderungsgesetz in Kraft getreten. Dieses regelt unter anderem die Finanzierung von Kulturinstitutionen neu: Regional bedeutende Kulturinstitutionen werden vom Kanton und allen Gemeinden der Region getragen. Dies mit dem Ziel, eine breiter abgestützte und fairere Finanzierung zu erreichen und die Solidarität unter den Gemeinden zu stärken. Gleichzeitig führt dies zu einer besseren Verankerung der Kulturinstitutionen in der ganzen Region und zu einer nachhaltigen Sicherung ihrer Finanzierung. Die gemeinsam finanzierten Institutionen sind für alle Regionen im Anhang zur Kulturförderungsverordnung festzulegen. Für die Regionen Bern-Mittelland und Biel/Bienne-Seeland-Jura bernois ist dies bereits geschehen. Mit dem Entscheid über die restlichen Regionen ist der Anhang nun komplett. Der Entscheid bezieht sich einzig auf die gemeinsame Finanzierung von Institutionen. Die subsidiäre Projektförderung durch den Kanton sowie die kantonalen Preise und Wettbewerbe sind davon nicht betroffen.

Die Institutionen wurden danach beurteilt, welche Bedeutung und Ausstrahlung sie in der Region entwickeln konnten. Dazu wurden neben den Besucherzahlen auch die Originalität und Eigenständigkeit des Angebots, der Beitrag zur kulturellen Vielfalt im Kanton sowie die Zugänglichkeit für die Bevölkerung berücksichtigt.

Liste der 27 gemeinsam finanzierten Kulturinstitutionen

Folgende Kulturinstitutionen wurden als regional bedeutend eingestuft:

Oberaargau:

  • Museum Langenthal
  • Stadttheater Langenthal
  • Regionalbibliothek Langenthal
  • Kunsthaus Langenthal
  • Kulturzentrum Chrämerhuus, Langenthal

Emmental:

  • Casino Theater Burgdorf
  • Stadtbibliothek Burgdorf
  • Kulturschloss Burgdorf
  • Regionalbibliothek Langnau
  • Regionalmuseum Chüechlihus Langnau

Teilregion Thun:

  • Kunstmuseum Thun und Thun-Panorama
  • Stadtbibliothek Thun
  • Gastspieltheater der Kunstgesellschaft Thun
  • Museumsschloss Thun
  • Schlosskonzerte Thun
  • Museum Schloss Oberhofen

Teilregion Frutigen-Niedersimmental:

  • Schloss Spiez
  • Bibliothek Spiez
  • Swiss Chamber Music Festival Adelboden
  • Talmuseum Agensteinhaus Erlenbach

Teilregion Obersimmental-Saanen:

  • Gstaad Menuhin Festival
  • Sommets Musicaux de Gstaad
  • Jazz Tage Lenk

Oberland-Ost:

  • Kunsthaus Interlaken
  • Interlaken Classics
  • Musikfestwoche Meiringen
  • Stiftung Holzbildhauerei Brienz

Gemeinden werden in den Verhandlungsprozess einbezogen

Die Förderung der regional bedeutenden Kulturinstitutionen ist ein Gemeinschaftsprojekt des Kantons mit den Gemeinden der jeweiligen Region. Neu sind alle Gemeinden der jeweiligen Region beitragspflichtig; bisher bestanden in verschiedenen Regionen unterschiedliche Lösungen. Die Gemeinden können in geeigneter Form Stellung nehmen zu den finanziellen Eckwerten der geplanten Leistungsverträge sowie zu den Finanzierungsschlüsseln, welche die einzelnen Gemeindebeiträge regional regeln. Anschliessend werden die Leistungsverträge mit den Institutionen ausgehandelt, denen dann die Kulturinstitution, die Standortgemeinde, die Regionalkonferenz oder der Gemeindeverband sowie der Regierungsrat zustimmen müssen. In Kraft treten sollten diese Verträge per 1. Januar 2017.

Zur Vorbereitung dieser Leistungsverträge mit den Kulturinstitutionen hat der Regierungsrat der Erziehungsdirektion ein Verhandlungsmandat erteilt. Weiter hat er den Organisationsreglementen der Gemeindeverbände im Bereich Kulturförderung in Thun und in Obersimmental-Saanen zugestimmt.

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