Logo Kanton Bern / Canton de BerneRegierungsrat
09. Januar 2003
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Kurzinformation aus dem Regierungsrat

Vernehmlassung Teilrevision des Bundesgesetzesüber den Natur- und Heimatschutz

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern nimmt in seiner Vernehmlassungsantwort Stellung zur Teilrevision des Bundesgesetzesüber den Natur- und Heimatschutz (NHG). In einem Schreiben an die Bundesbehörden begrüsst er die Schaffung von rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Natur- und Landschaftspärken von nationaler Bedeutung. Gleichzeitig betont er die Wichtigkeit des Freiwilligkeitsprinzips, wonach die Initiative für die Schaffung von Natur- und Landschaftspärken aus der betreffenden Region kommen muss. Weiter legt der Regierungsrat Wert auf die Feststellung, dass er der Schaffung von Landschaftspärken im Kanton nur zustimmen kann, wenn diese die wirtschaftliche Entwicklung einer Region nicht behindern.

Festungswachtkorps soll die Botschaftsbewachung bis Mitte 2004 unterstützen

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat beim Bundesrat ein Gesuch um Verlängerung der Unterstützung durch das Festungswachtkorps für die Botschaftsbewachung eingereicht. Der Bundesrat hat ein erstes Gesuch im Dezember 2001 bewilligt und dem Generalstabschef die Kompetenz erteilt, der Stadt Bern bis längstens 30. Juni 2003 maximal 200 Angehörige der Armee für die Botschaftsbewachung zur Seite zu stellen. Aus personellen Gründen ist die Stadtpolizei Bern nicht in der Lage, die Bewachungsaufgabe ab 1. Juli 2003 zuübernehmen, ohne dass die Aufrechterhaltung deröffentlichen Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt wird. Daher ersucht der Regierungsrat den Bundesrat, die Unterstützung durch das Festungswachtkorps bis 30. Juni 2004 zu verlängern. Auf diesen Zeitpunkt ist die Aufstockung um 30 Personaleinheiten der Botschaftsschutzorganisation in Bern vorgesehen.

Gesamterneuterungswahlen in Regierungsstatthalterämtern und Kreisgerichten am 18. Mai 2003

aid. Die Wahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers von Antonio Genna, Regierungsstatthalter im Amtsbezirk Thun, findet am Sonntag, 18. Mai 2003 statt. Diesen Wahltermin hat der Regierungsrat des Kantons Bern festgelegt. An diesem Termin werden auch die Gesamterneuerungswahlen aller Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter, aller Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten sowie der Mitglieder und der ordentlichen Ersatzmitglieder der Kreisgerichte für die Amtsdauer vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2007 durchgeführt. Einöffentlicher Wahlgang findet nur dort statt, wo mehr als eine Kandidatur angemeldet ist. Die Anmeldung muss bis zum 17. März 2003 erfolgen.

Umwandlung der gemischten Gemeinden Adelboden, Hermiswil und Innertkirchen

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt dem Grossen Rat die Umwandlung der gemischten Gemeinden Adelboden, Hermiswil und Innertkirchen in Einwohnergemeinden. Weiter sollen die Aufhebung der Burgergemeinde Kleindietwil sowie der Pfrundburgerkorporation Gimmelwald (Lauterbrunnen) vom Grossen Rat genehmigt werden.

Änderung des Gesetzesüber die fürsorgerische Freiheitsentziehung

aid. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat dieÄnderung des Gesetzesüber die fürsorgerische Freiheitsentziehung und andere Massnahmen der persönlichen Fürsorge (FFEG). Darin soll die Zahl der Fachrichterinnen und Fachrichter von bisher zwölf auf zwölf bis fünfzehn festgelegt werden. Damit soll eine rasche Behandlung der immer zahlreicheren Verfahren gewährleistet werden können.
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